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2534 Unterschriften und drei Emails

Am kommenden Dienstag findet in Wildau die öffentliche Stadtverordnetenversammlung zum Zustandekommen eines Bürgerentscheids zur Abwahl der Bürgermeisterin statt

In Wildau herrscht weiter dicke Luft hinsichtlich des Bürgerbegehrens und des nun in Rede stehenden Bürgerentscheids zur Abwahl der Bürgermeisterin Angela Homuth. Fakt ist – nach der erfolgreichen Unterschriftensammlung des Bürgerbegehrens sind nun die Abgeordneten der SVV am Zuge.

Aber schon der Termin für eine Sondersitzung zum Thema wurde zum nächsten Zankapfel. Fakt ist nunmehr aber auch, dass diese Zusammenkunft am kommenden Dienstag, 1. Februar, 18.30 stattfinden wird. Zu diesem Tag hatte der SVV-Vorsitzende Ronny Richter eingeladen. Dagegen hatten zwar die Fraktionen der Linken und von BfW/Grüne Beschwerde eingelegt, weil ihnen dieses Datum zu spät sei und es vor allem auch auf einem Ferientag liege. Da in Wildau daraufhin kein gemeinsamer Nenner gefunden wurde, wandten sich die beiden Fraktionen an die Kommunalaufsicht des Kreises. Diese befand letztlich, dass die Einladung korrekt und ein Eingreifen ihrerseits nicht geboten sei.

Mit Veröffentlichung der Tagesordnung der Sitzung und der dazugehörigen Beschlussvorlagen und Anlagen ist allerdings nun weiterer Zündstoff in der (Vor)Diskussion. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sonder-SVV stehen die Beschlussvorlagen F-114/2022 „Zustandekommen des Bürgerbegehrens zur Abwahl der Bürgermeisterin der Stadt Wildau Angela Homuth“ und F-115/2022 „Bestimmung des Abstimmungstages über den Bürgerentscheid über die Abwahl der Bürgermeisterin der Stadt Wildau Angela Homuth“. Beschlussvorleger sind in beiden Fällen die Fraktionen von CDU/ FDP und SPD, was schon einmal zu großem Unverständnis bei BfW/Grüne und Linken führt. „Das verwundert mich sehr“, sagt BfW/Grüne-Fraktionschef Frank Vulpius. „Wieso ist nicht das Rathaus federführend?“ Noch weiter geht Heinz Hillebrand, Fraktions-Vorsitzender der Linken: „Das Einreichen einer Vorlage durch die Mehrheitsfraktionen und nicht durch die Verwaltung ist eine Brüskierung der Wahlleiterin“, erklärt er.

Für noch mehr Unmut sorgen Textpassagen in der Beschlussvorlage F-114/2022, die sich äußerst kritisch zum Bürgerbegehren äußern, wobei als Belege dafür drei Anlagen mit anonymisierten Emails von Wildauer Bürgern dienen, die die Unterschriftensammlung und deren Methoden ablehnen. Unter anderem werden die Unterschriftensammler darin auch als „Drückerkolonne“ bezeichnet. Diese Emails sind am 7. Januar 2022 – also lange nach der Unterschriftensammlung, die am 29. November 2021 endete und auch nach Abschluss der Prüfung des Begehrens durch die Wahlleiterin Simone Hein, die sie am 6. Januar vorgelegt hatte – vom Referenten der Bürgermeisterin Olaf Rienitz an die Wahlleitung weiter geleitet worden. Die Wahlleiterin hatte in ihrer Ergebnisfeststellung vom 6. Januar 2022 zuvor aber schon unmißverständlich formuliert: „Während der Unterschriftensammlung vom 29.10. bis 29.11. 2021 und auch während der Prüfungsphase durch die Wahlleitung gingen keine schriftlichen und auch mündlichen Beschwerden oder Hinweise von Bürgern der Stadt Wildau ein, die die Methoden der Unterschriftensammlung beanstandet haben oder das Begehren hatten, ihre Unterschrift streichen zu lassen.“

Noch einmal zur Erinnerung – insgesamt wurden durch die Wahlleitung 2534 gültige Stimmen für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt, was 28 Prozent der ­Wahlberechtigen in Wildau entspricht. Insofern zeigt sich die Bürgerinitiative für Transparenz und Demokratie in Wildau (BIW), die die Unterschriftensammlung organisierte „sehr irritiert über das Vorgehen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Ronny Richter und des Justiziars und persönlichen Referenten der Bürgermeisterin Olaf Rienitz“. Die Mails als Anlage zur SVV-Sitzung beizufügen zeige, dass das Verhältnis der Akteure zum Anliegen alles andere als objektiv bzw. unparteiisch sei. „Das Bürgerbegehren ist ohne Wenn und Aber rechtmäßig zustande gekommen“, betont aber BIW-Sprecherin Christine Stüber-Errath. Noch nie hätten so viele Menschen für ein gemeinsames Anliegen unterschrieben.
„Ein breites, demokratisches Bündnis ist zustande gekommen. Es haben sich Bürgerinnen und Bürger aus allen Stadtteilen von Wildau, aus allen Altersgruppen und aus allen gesellschaftlichen Schichten für die Abwahl der Bürgermeisterin von Wildau Angela Homuth ausgesprochen“, sagt sie. Und BIW-Gründungsmitglied Prof. Dr. László Ungvari ergänzt: „Die Vorgehensweise verleumdet sowohl die BIW als auch die Bürgerinnen und Bürger.“ Auch Heinz Hillebrand sieht in den nachträglich eingereichten „Beschwerden“ eine Diskreditierung der BIW-Anliegen. Er sagt: „Es macht alles den Eindruck, man kann den Bürgerentscheid nicht verhindern, muss aber noch einmal mit Diffamierungen ­vorgehen.“

TM

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