Ab 2 Kilo ist Drohnenführerschein Pflicht

DEKRA Akademie schult Lenker von unbemannten Luftfahrtsystemen

Drohnen boomen. Auch Unfälle mit Drohnen haben zugenommen. Der Gesetzgeber verlangt deshalb seit 1. Oktober einen sogenannten Kenntnisnachweis gemäß Luftverkehrsordnung (LuftVO §21) – umgangssprachlich besser als Drohnenführerschein bekannt. Entscheidendes Kriterium für die Führerscheinpflicht ist die maximale Startmasse: Sobald zwei Kilo insgesamt überschritten werden, geht es nicht ohne Nachweis. Drei verschiedene Schulungskonzepte (Fast Track, Silver und Gold Workshop) – je nach Vorwissen – sind verfügbar. Der Lehrplan reicht von den rechtlichen Grundlagen über Flugphysik bis zu Notfallmanövern im Ernstfall. Im zweitägigen „Gold Workshop“ für Anfänger werden auch praktische Flugerfahrungen vermittelt. Die Schulungen und Prüfungen werden in Kooperation mit Droneparts.de durchgeführt,um ein flächendeckendes Angebot bundesweit sicherzustellen.

Aktuelle Schulungsstandorte sind: Berlin, Braunschweig, Dortmund, Hamburg, Köln, Leipzig, Mörfelden-Walldorf, München, Nürnberg, Saarbrücken und Weinsberg.

Weitere Informationen: DEKRA Akademie GmbH, Aviation Services Tel. 0531.310 543 50, www.dekra-aviation.com PM

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