Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Zahlungsbefehlen
Deutschlandweit wenden sich zur Zeit zahlreiche verunsicherte Verbraucher an die Verbraucherzentralen der Länder. Sie haben Post von dem vermeintlichen Inkasso-Unternehmen Köln Euro Inkasso AG aus Köln erhalten. Die Verbraucherzentrale rät: „Zahlen Sie auf keinen Fall!“
Die Masche ist bekannt und offenbar immer wieder lukrativ für die Macher: Verbraucher erhalten ein vermeintliches Inkassoschreiben, gespickt mit allerlei Begrifflichkeiten, die den Betroffenen vorgaukeln sollen, sie hielten ein hochoffizielles Schreiben in den Händen. So ist von einem Zahlungsbefehl, einer Genehmigung des Gerichtshofes, von gerichtlichen Mahnbescheiden und Pfändungen die Rede. Als Grund für die Zahlungsforderung in Höhe von beispielsweise 348,60 Euro wird ein vermeintlicher Vertrag mit der „Deutschen Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angegeben. Die Überweisung soll auf ein griechisches Konto erfolgen. Erkennbar ist dieses an der IBAN, die mit dem Kürzel „GR“ beginnt. Ein Überweisungsträger liegt bei.
„Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Betroffene Verbraucher sollten sich von derartigen Fake-Inkassoschreiben weder verunsichern lassen noch darauf reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten.
Es sind immer wieder Fake-Inkassoforderungen im Umlauf. Nicht immer ist klar, wie die Absender dieser Schreiben an die Daten ihrer potenziellen Opfer gelangen. Betroffene sollten recherchieren, ob ihre Daten möglicherweise frei im Internet zur Verfügung stehen. Betrüger können die Adressdaten beispielsweise aus öffentlichen Telefonbucheinträgen im Netz ergattert haben. „Findet man seine eigenen Daten auf diese Art und Weise selbst im Internet, kann man Kontakt zum Anbieter der Telefonbuchseite aufnehmen und die Eintragung löschen lassen. Wir empfehlen zudem, mit dem eigenen Telekommunikationsanbieter in Verbindung zu treten und zu klären, welche Vereinbarung zur Veröffentlichung der eigenen Daten dort hinterlegt ist und einer Veröffentlichung zu widersprechen“, erklärt die Juristin.
Die Verbraucherzentrale hat eine Schwarzliste mit bekannten unseriösen IBANs und Namen von Fake-Inkassounternehmen zusammengestellt. Verbraucher, die ein unseriöses Schreiben erhalten haben, können dieses auch der Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box melden.
Betroffene, die unsicher sind, ob sie ein seriöses oder unseriöses Schreiben erhalten haben, können sich individuell bei der VZB beraten lassen. Die Beratung per Telefon oder in einer Beratungsstelle erfolgt nur mit Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung. Eine E-Mailberatung kann unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung erfolgen.
Tipps, woran man eine unseriöse Inkassoforderung erkennen kann, finden Interessierte hier: Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de).
PM Verbraucherzentrale
Brandenburg