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Achtung: Ungewollter Energieanbieterwechsel

Verbraucherzentrale warnt vor „selbstständigen Energiekostenberatern“

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) haben sich Verbraucher gemeldet, die von vermeintlichen Energieberatern aufgesucht wurden. Die Berater baten „aus bürokratischen Gründen“ um eine Unterschrift. Tatsächlich beauftragten die Verbraucher damit ungewollt einen Wechsel ihres Energieanbieters.

„Wir raten Verbrauchern, vorsichtig zu sein, niemanden in die Wohnung zu lassen und keine Unterschriften an der Haustür zu leisten. Selbst wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen worden sein sollte, muss es noch nicht zu spät sein. Verbraucher haben die Möglichkeit, an der Haustür geschlossene Verträge im Nachhinein zu widerrufen“, so Katarzyna Trietz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dabei hilft auch die Verbraucherzentrale.

Unter den Opfern des ungewollten Anbieterwechsels sind vor allem ältere Verbraucher. Die Verbraucher wurden in ihren Wohnungen aufgesucht. So auch eine achtzigjährige Verbraucherin aus Potsdam: Ein vermeintlicher Energieberater bat um eine Unterschrift „für den Chef“ auf einem Formular. Laut dem Berater handelte es sich um die Bestätigung des bereits bestehenden Energievertrages. Die Verbraucherin erhielt jedoch keine Kopie der unterschriebenen Unterlagen. Sie wurde erst im Nachhinein misstrauisch, als ihr alter Anbieter mitteilte, ihr Energievertrag sei gekündigt worden. Die VZB recherchierte den neuen Anbieter und konnte der Verbraucherin so helfen, den ungewollten Vertrag zu widerrufen. 

„Generell raten wir zur Vorsicht bei Vertretern, die unangekündigt an der Haustür klingeln“, so Trietz. Wer doch etwas unterschreibt, sollte sich den Vertrag immer schriftlich aushändigen lassen. So weiß man, an welche Adresse man den Widerruf schicken kann. Doch auch ohne schriftliche Unterlagen haben Verbraucher die Möglichkeit, sich vom ungewollten Vertrag zu lösen. „Wer nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wird, hat eine längere Widerrufsfrist von bis zu einem Jahr und zwei Wochen“, so die Verbraucherschützerin.

Wer persönlichen Rat benötigt, kann die Hilfe der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen: in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine.

PM Verbraucherzentrale Brandenburg

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