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Afrikanische Schweinepest – Dahme-Spreewald reduziert Restriktionsgebiet

Lockdown-Entlassung: Nur noch 7% der LDS-Fläche betroffen / Lockerungen für Schweinehalter und Jägerschaft

Nach fast genau 21 Monaten ohne neuen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde nun eine erhebliche Verkleinerung des Restriktionsgebietes ermöglicht. Die Europäische Union hat nach Antragstellung die Bestätigung erteilt.

Die einstige Sperrzone I, die einst als Pufferzone fungierte, wurde vollständig aufgehoben und ist nicht länger als Restriktionsgebiet eingestuft. Die ehemalige Sperrzone II, einst als gefährdetes Gebiet ausgewiesen, wird nun zur Sperrzone I. Insgesamt sind somit von den vorherigen 27 Prozent nun nur noch knapp 7 Prozent der Landkreisfläche betroffen. Das neu ausgewiesene Gebiet wird als Überwachungs- oder Monitoringgebiet betrachtet und gilt rechtlich nicht mehr als ASP-Infektionsgebiet.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 17 veröffentlicht.

Beigeordnete Heike Zettwitz, Dezernentin für Verkehr, Bauordnung, Umwelt und Verbraucherschutz und Leiterin des ASP-Krisenstabs, kommentierte die Entwicklung wie folgt: „Die Verkleinerung der ASP-Sperrzonen ist ein großer Erfolg für all jene, die direkt oder indirekt zur Eindämmung dieser gefährlichen Seuche beigetragen haben. Es ist uns nicht nur gelungen, alle an ASP erkrankten oder verendeten Wildschweine in einer Rekordzeit von nur acht Monaten aufzufinden und damit die Seuche im Landkreis zu beseitigen, sondern auch das Fehlen der Seuche in Hausschweinebeständen und die Verhinderung ihrer Ausbreitung in Richtung Spreewald sind Ergebnisse einer konsequenten Tierseuchenbekämpfung.“

Weitere Erleichterungen für Schweinehalter und Jägerschaft

Mit der Aufhebung und Umwandlung der Sperrzonen ergeben sich zusätzliche Lockerungen, insbesondere für Schweinehalter und die Jägerschaft. Erlegte Wildschweine, die zuvor auf ASP getestet wurden, dürfen nun außerhalb des Restriktionsgebietes transportiert werden. Auch Schweinehalter haben weniger bürokratische Hürden, um ihre Tiere innerhalb Deutschlands zu schlachten und zu vermarkten.

Die Anordnung zur verstärkten Bejagung im gesamten Landkreis, die Untersuchung aller erlegten Wildschweine auf ASP und die Hygienemaßnahmen bleiben größtenteils bestehen. In Zusammenarbeit mit den Veterinär- und zuständigen Jagdbehörden wird eine qualifizierte Risikobewertung für den Abbau der Zäune erarbeitet. Bereits feststeht, dass der schrittweise Rückbau der Segmentzäune beginnen wird.

Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald appelliert dennoch weiterhin an alle Anwohner, Jäger, Land- und Forstwirte, Touristen sowie Dritte, wachsam zu bleiben. Amtstierärztin Dr. Jana Guth betont: „Die Tierseuche wurde zwar zurückgedrängt, ist aber noch nicht vollständig in Deutschland ausgerottet. Um einen erneuten punktuellen Eintrag der ASP zu verhindern, ist es nach wie vor entscheidend, alle Essensreste für Wildschweine unzugänglich zu entsorgen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und jedes aufgefundene verendete Wildschwein (Fall- und Unfallwild) unverzüglich zu melden.“

RED

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