LDS ermöglicht schrittweise Normalbetrieb unter Auflagen zum Gesundheitsschutz
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat weitere Schritte zur Rückkehr in die normale Kindertagesbetreuung veranlasst. Damit können seit dieser Woche wieder mehr Kinder in Krippen, Kitas, Horten sowie der Kindertagespflege im Landkreis betreut werden. Die schrittweise Öffnung erfolgt mit Blick auf das eingedämmte Infektionsgeschehen, die Einhaltung der Hygieneregeln und die vorhandenen Betreuungskapazitäten in den kommunalen Einrichtungen vor Ort.
Zunächst werden spätestens seit heute neben den bereits in der Notbetreuung befindlichen Kindern auch Vorschulkinder zur Betreuung zugelassen. Zudem können die Kindertagespflegestellen auch ab heute wieder uneingeschränkt ihre Tätigkeit aufnehmen. Ab dem 1. Juni steht dann allen Kindern wieder ein Anspruch auf Betreuung im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs zu. Der Betrieb der Kindertagesbetreuung sowie der Kindertagespflege ist im Landkreis Dahme-Spreewald jedoch nur unter vorgeschriebenen Maßgaben zulässig. Zu diesen Bestimmungen zählt ein nach dem Infektionsschutzgesetz vorzulegender Hygieneplan, der bestimmte Desinfektions-, Reinigungs- und Lüftungsintervalle, Händehygiene sowie Husten- und Nies-Etikette und ein Betretungsverbot der Einrichtung für Personen mit Anzeichen einer Corona-Infektion vorgibt. Die Allgemeinverfügung legt zudem fest, dass beim Bringen und Abholen des Kindes in separierten Bereichen das Abstandsgebot von eineinhalb Metern einzuhalten und einrichtungsfremde Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung während ihres Aufenthalts in der Einrichtung zu tragen haben.
Geregelt ist daneben, dass die Betreuung in festgelegten Gruppen durch stets dasselbe pädagogische Personal stattzufinden hat. Die einzelnen Gruppen sind jeweils in einem fest zugewiesenen Raum, der nicht anderweitig genutzt werden darf, zu betreuen – dies soll eine Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten sicherstellen und so im Erkrankungsfall die Schließung der gesamten Kinderbetreuungseinrichtung verhindern. Die Gruppengrößen sind entsprechend den räumlichen Kapazitäten von den Einrichtungen festzulegen.
Mit der Rückkehr der Kindertagesbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb steht vor allem das Recht der Kinder auf ein regelmäßiges Bildungsangebot in den Einrichtungen im Vordergrund. Diese Rückkehr erscheint angesichts des derzeit eingedämmten Infektionsgeschehens als vertretbar und geboten. Nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand sind die Kinder am wenigsten am Infektionsgeschehen beteiligt. Die nun veröffentlichte Allgemeinverfügung ist von der Kreisverwaltungsspitze im Vorfeld mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Dahme-Spreewald-Kommunen sowie Vertretern der Freien Träger der Jugendhilfe abgestimmt worden, da die Kommunen und Einrichtungen vor Ort der Hauptansprechpartner und Entscheider über die Betreuung im nun festgelegten Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs sind.
RED/ PI LDS