Erstklässler und Schulwechsler brauchen aktuelle Bescheide für das Schuljahr 2021/22
In Vorbereitung auf die Schülerbeförderung im Schuljahr 2021/2022 bittet der Landkreis Dahme-Spreewald alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, ihren Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.
Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf www.dahme-spreewald.info im Bereich Bildung/Schülerbeförderung erhältlich. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss bis zum 1. März 2021 über die Schulen oder direkt an das Amt für Schulverwaltung in der Reutergasse 12, 15907 Lübben eingereicht werden.
Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheide im Schuljahr 2019/20 ist die Antragstellung nur noch erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig die Schule im Schuljahr 2021/2022 (1. Klasse) besuchen, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt.
Zu beachten ist, dass die Bewilligung aufgrund der Geschwisterregelung sowie der Eigenanteilspflicht in den vergangenen Schuljahren bereits in dem Schuljahr 2020/2021 abläuft. Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung eingesehen werden. Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf helfen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung gerne per Telefon unter den Rufnummern 03546/202429 oder -2439 (Schülerbeförderung) sowie unter den Rufnummern 03546/202210 oder -2425 (Spezialbeförderung). Per E-Mail kann man sich an schuelerbefoerderung@ dahme-spreewald.de wenden.
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