Zuwendungsanträge für 2024 sind bis 31. Oktober 2023 beim Landkreis einzureichen
Die Antragsformulare für alle Vorhaben im Jahr 2024 sind auf der Internetseite des Landkreises unter
www.dahme-spreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.
Die Anträge für alle drei Bereiche sind bis zum 31. Oktober 2023 einzureichen beim:
Landkreis Dahme-Spreewald Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Richtlinie zur Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald sind (nicht abschließend):
Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
Aktivitäten der Kinder- und Jugendkulturarbeit und Nachwuchsförderung
Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen
Gefördert werden:
Künstlerinnen und Künstler
freie, nicht institutionalisierte Gruppen
gemeinnützige Vereine
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind und ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entspricht.
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Dahme-Spreewald sind (nicht abschließend):
Werterhaltung
Investitionen für Baumaßnahmen an Sportstätten
Zuschüsse zur Entschädigung für Vereinsübungsleiter/Förderung von Fahrkosten für Vereinsübungsleiter und Entschädigung für Vereinsübungsleiter/Förderung von Fahrkosten für Vereinsübungsleiter für den Seniorensport
Anschaffung von Großsportgeräten, Ausstattungsgegenständen und Pflegetechnik
Betriebskosten
Gefördert werden:
im zuständigen Vereinsregister für den Landkreis Dahme-Spreewald eingetragene Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. sind, und
die über einen Kinder- und Jugendanteil bis zum vollendeten 26. Lebensjahr von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederanzahl verfügen, (Grundlage bildet die Bestandserhebung des Landessportbundes Brandenburg e. V. per 1.1. des laufenden Jahres / der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. übermittelt die Mitgliederzahlen bis zum 01.02. des laufenden Jahres an den Landkreis Dahme-Spreewald) oder
spezielle Angebote für den Seniorensport ab dem vollendeten 60. Lebensjahr anbieten.
Weiterhin werden der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V., die Kreissportjugend und die angeschlossenen Fachverbände und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung gefördert.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und ihre sportlichen Aktivitäten überwiegend im Landkreis Dahme-Spreewald ausüben.
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald sind (nicht abschließend):
Heimat- und Brauchtumspflege
Förderung von sorbischen/wendischen Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden
Kinder- und Jugendprojekte mit dem Ziel, den Gebrauch der niedersorbischen Sprache zu erhalten, zu festigen und zu beleben
Projekte von Kindertagesstätten und Schulen zur Förderung von Maßnahmen der Zweisprachigkeit
Informationsmaterialien und sonstige Formen der Öffentlichkeitsarbeit über die sorbische/wendische Kultur, Tradition und die niedersorbische Sprache
Repräsentation der sorbischen/wendischen Tradition, Kultur und der niedersorbischen Sprache sowie der Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet regional und überregional sowie auf nationaler und internationaler Ebene
Vorhaben zur Kennzeichnung öffentlicher Plätze und Gebäude unter Bezugnahme bedeutender sorbischer/wendischer Persönlichkeiten oder historischer Orte.
Gefördert werden:
Träger der sorbischen/wendischen Kultur und/oder der niedersorbischen Sprache
sorbische/wendische Kultur- und Heimatvereine
freie, nicht institutionalisierte Gruppen
gemeinnützige Vereine
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bekennende Sorben/Wenden die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr vorhabenbezogenes Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.
PI LDS