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Auf unseren Aufmacher „Ungewöhnlich käuferfreundlich“ erreichte uns eine Wortmeldung ehemaliger Aufsichtsräte der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO):

Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates der WiWO melden sich zu Wort! –

Grundstücksverkauf Friedrich-Engels-Strasse –
Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates der WiWO fühlen sich durch die nun doch schon mehrfach in der Presse erfolgten Veröffentlichungen und Hinweise zur bisherigen Arbeitsweise des Aufsichtsrates angesprochen und meinen, dass es ein Gebot von Wahrheit und Fairness ist, einige Punkte aus der gegenwärtigen Diskussion anzusprechen und richtig zu stellen. Hier geht es vor allem um den Satz: “Das haben wir ja immer so gemacht“!
Weder der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Mittelstädt, noch die Mitglieder Gert Müller und Siegfried Steckling können sich daran erinnern, dass es in den zurückliegenden 18 Jahren jemals eine Situation gab, in der im Aufsichtsrat Meinungsverschiedenheiten mit einer solchen Härte bis hin zur Androhung einer fristlosen Entlassung des Geschäftsführers ausgetragen wurden. Mit wenig Verständnis über die Art und Weise des Umganges mit dem Geschäftsführer der WiWO haben wir die derzeit öffentlich ausgetragene Diskussion zur Kenntnis genommen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Bürgermeisterin, der Gesellschaftervertreter, mehrheitlich die Mitglieder des Aufsichtsrates, einschließlich seines Vorsitzenden, an einem Kaufvertrag festhalten, der nach Begutachtung durch eine Berliner Anwaltskanzlei „ungewöhnlich käuferfreundlich“ sein soll und erhebliche Nachteile für den Verkäufer ausweist.
Man sollte sich doch bitte endlich darüber im klaren sein, dass man dem positiven Image unserer Stadt bereits landesweit einen beträchtlichen Schaden zugefügt hat.
Wir ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrates können bestätigen, dass es bis zur Neukonstituierung des Aufsichtsrates in der Mitte des vergangenen Jahres keine Entscheidung zu einem Grundstücksgeschäft oder einem Bebauungskonzept gab, die nicht im Konsens zwischen dem Geschäftsführer der WiWO, dem Vertreter des Gesellschafters und den Mitgliedern des Aufsichtsrates getroffen wurde.
Bei bedeutenden Bebauungskonzepten, die den Ort insgesamt betrafen, wie z. B. dem Areal Röntgenstraße/Schertlingstraße wurden Stadtverordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion und Entscheidungsfindung einbezogen – und das vor Abschluß des Kaufvertrages. Der Konsens über Parteigrenzen hinweg und zwischen den Entscheidungsträgern hat Wildau vor allem in in den neunziger und in den Jahren danach gut getan und war viele Jahre der Schlüssel für die erfolgreiche Entwicklung unseres Ortes.
Über einen Zeitraum von achtzehn Jahren war es eine Selbstverständlichkeit, dass über Grundstücksgeschäfte auf der Basis einer exakten Entscheidungsvorbereitung durch die Geschäftsführung und niemals unter Zeitdruck entschieden wurde. Festzuhalten bleibt weiter, dass bei den in dieser Zeitspanne an sich wenigen Grundstücksverkäufen, weder beim Gesellschaftervertreter noch bei einem Mitglied des Aufsichtsrates der Eindruck entstand, dass bei den Geschäften die Belange der WiWO oder der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Das betraf den Verkaufspreis oder so wichtige Festlegungen wie eine Mehrerlösklausel, um bei einem eventuellem Weiterverkauf die Vermögensinteressen der WiWO und damit der Stadt zu schützen oder eine Rückfallklausel für den Fall der Insolvenz des Käufers oder der Nichtzahlung des Kaufpreises. Das sind klassische Sicherungsklauseln, die in jedem Grundstückskaufvertrag enthalten sein sollten. Weiter sollten in jedem Kaufvertrag konkrete Forderungen der Stadt zur Art und Weise der Bebauung oder Forderungen zu einer zu leistenden Infrastrukturabgabe unbedingt enthalten sein.
Wenn diese und weitere Punkte im Kaufvertrag „Friedrich-Engels-Straße“ nicht enthalten sind, dann ist damit die Einschätzung einer Berliner Kanzlei, wonach der Vertrag ungewöhnlich käuferfreundlich sei und erhebliche Nachteile für den Verkäufer berge, belegt. Es wird zu hinterfragen sein, wie ein solcher Vertrag überhaupt zustande kommen konnte und wie dieser Vertrag im Aufsichtsrat eine überwiegende Zustimmung erfahren konnte.
In diesem Zusammenhang können wir nur empfehlen, das sich die Akteure nochmals mit der Satzung der WiWO und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vertraut machen, denn darin sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten sehr klar geregelt.
Im Interesse unserer Stadt, ist eine schnelle Klärung dieser Fragen dringend anzuraten. Die Stadtverordneten sind unsrer Meinung nach gut beraten ein „Weiter so“ abzuwenden.


Dr.Peter Mittelstädt, Gert Müller, Siegfried Steckling

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