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Dienstag, November 28, 2023
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Aufnahme von Geflüchteten in LDS

Derzeit 19 Einrichtungen in Betrieb / Erste Bewohner in Mittenwalde
Weitere Unterkunft in Pätz in Vorbereitung

Im Jahr 2023 sollen insgesamt 1.985 geflüchtete Menschen und Asylbewerber im Landkreis Dahme-Spreewald vorübergehend untergebracht werden. Das ist das vom Land vorgegebene Aufnahmesoll. Darüber informiert die Kreisbehörde in einer aktuellen Mitteilung. Dabei lagen In den letzten Monaten die tatsächlichen Zuweisungszahlen unter dem rechnerischen Aufnahmesoll. Damit sei etwas Zeit gewonnen, die der Landkreis nutzt, um bestehende Unterkünfte zu sichern und insgesamt vier neue Unterkünfte einzurichten und schrittweise zu belegen.

In Kolberg ist am 15. Februar 2023 eine Einrichtung mit einer Kapazität von 64 Plätzen in Betrieb genommen worden. Zum 30. April 2023 waren dort 23 Personen untergebracht. Das Hostel Mittenwalde, das seit Mai 2023 betriebsbereit ist, hat Platz für maximal 156 Menschen. Dort wurden in der vergangenen Woche die ersten acht Personen, insbesondere Frauen, zum Teil auch mit Kindern, aufgenommen. Eine weitere Unterbringungsstätte ist in Pätz in der Gemeinde Bestensee geplant. Sie soll Ende Juli startklar sein und über eine Kapazität für maximal 154 Personen verfügen. Und schließlich soll in Lübben eine Einrichtung in Modulbauweise mit bis zu 95 Plätzen entstehen, die voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2023 in Betrieb gehen kann. Für das private Angebot ist der Bauantrag gestellt worden. Dieser wird nun im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden sind auf der Grundlage des Landesaufnahmegesetzes zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden verpflichtet. Dieser Aufgabe müssen sich der Landkreis und die Kommunen stellen. Dabei sei schon viel erreicht worden, betont die Kreisverwaltung. Mit dem Blick auf mittlerweile 19 im Wesentlichen gut laufende Einrichtungen sei unter starkem zeitlichen Druck Herausragendes geleistet worden. Dafür gelte der Dank sowohl den MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung als auch den KollegInnen der freien Träger und der gebundenen Dienstleister wie zum Beispiel im Bereich Wachschutz.

In Anbetracht des festgelegten Aufnahmesolls seien der Landkreis und die Kommunen in der gemeinsamen Verantwortung, weitere Kapazitäten für die Unterbringung der Menschen zu schaffen. Die Städte und Gemeinden wurden vom Landkreis gebeten, geeignete Unterkünfte zu benennen. Es sei jetzt wichtig, dass sich alle Kommunen an einer gerechten Verteilung beteiligen. Bei der Standortauswahl seien die Verwaltungsspitzen der Kommunen erste und direkte Ansprechpartner des Kreises.

RED / PI LDS

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