Ausstehende Beiträge und Neuberechnungen

500 Grundstücke erhalten bis zum Jahresende
Bescheide vom MAWV über Beiträge zur Schmutzwasserentsorgung

Im Verbandsgebiet des MAWV gilt die Gleichbehandlung für alle Grundstückseigentümer. Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, um ein Grundstück an die Schmutzwasserentsorgung anzuschließen, wird dessen aktueller Eigentümer zur Refinanzierung der öffentlichen Abwasseranlage zu einem einmaligen Anschlussbeitrag herangezogen. Grundlage hierfür ist die geltende Schmutzwasserbeitragssatzung des MAWV vom 4. September 2014. Die Rechtsprechung, auch die des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, hat im Grundsatz bestätigt, dass die Beitragserhebung in den Beitrittsgemeinden nicht unter die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 fällt und somit eine Erhebung grundsätzlich zulässig ist. Bei der Inventur seiner beitragspflichtigen Grundstücke hat der MAWV die „weißen Flecken“ auf seiner Landkarte aufgearbeitet, die aus den zeitlich und geografisch verschiedenen Beitritten einzelner Kommunen zum Verbandsgebiet resultierten. Bis zum Jahresende wird der Verband rund 500 Bescheide an Eigentümer jener Grundstücke versenden, die bislang keinen Schmutzwasserbeitrag geleistet hatten.

„Dies sind Grundstücke, die in einer Gemeinde oder in einer Stadt liegen, die nach dem 01.01.2000 dem MAWV beigetreten sind. Wir haben sorgfältig geprüft, ob für diese in unserem Beitragsbestand fehlenden Grundstücke bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Anschlussbeitrag für Schmutzwasser geleistet wurde. Nach unserem Kenntnisstand war dies nicht der Fall. Sollten die angeschriebenen Eigentümer jedoch über Beitragsbescheide für Ihre Grundstücke verfügen, sind sie gebeten, dem MAWV die entsprechenden Unterlagen, wie Kopie des Bescheides zur Verfügung zu stellen, um die Beitragspflicht erneut zu prüfen und unsere Veranlagung gegebenenfalls zu überarbeiten“, erläutert der Verbandsvorsteher Peter Sczepanski. Bei wirtschaftlichen Härten besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Stundung (Zahlung in Raten).

Auch möchte der Verband in 2018 die bereits durch die Verbandsversammlung beschlossene Neuberechnung von Anschlussbeiträgen abschließen. Hintergrund ist, dass Kommunen und Ämter vor Beitritt in den Verband bereits Anschlussbeiträge in unterschiedlicher Höhe erhoben hatten. Durch eine Neuberechnung sollen im Vergleich zum heutigen niedrigeren Beitragssatz die Anschlussbeiträge neuberechnet und die Guthaben ausgezahlt werden.

„Allerdings liegen uns nur wenige Unterlagen aus der früheren Bescheidung vor. Deshalb werden die Grundstückseigentümer gebeten, uns auch in diesem Fall ihre früheren Unterlagen zur Bescheidung und den Nachweis der Bezahlung zukommen zu lassen“, so Peter Sczepanski, Verbandsvorsteher des MAWV.

Für Fragen und weitere Informationen ist eine Hotline unter 03375 2568 777 eingerichtet. RED

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