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Austauschpflicht für alte Holzöfen rückt näher

HKI warnt vor Engpässen und rät zu frühzeitiger Modernisierung

Bis Ende 2024 müssen alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen oder ausgetauscht werden. Dies betrifft alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. empfiehlt, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere da der Stichtag mitten im Winter liegt und mögliche Lieferengpässe aufgrund hoher Nachfrage und internationaler Lieferkettenprobleme zu erwarten sind.

Die aktuelle Regelung betrifft rechnerisch rund 4 Millionen Geräte. Viele davon sind jedoch von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie bereits den Anforderungen der ersten Stufe der Verordnung entsprechen. Auch Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden, oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, genießen Bestandsschutz.

Wer unsicher ist, ob sein Ofen den geforderten Emissionsgrenzwerten entspricht, kann in der HKI-Datenbank unter www.cert.hki-online.de nachsehen oder den Schornsteinfeger konsultieren. Nach Ablauf der Frist wird dieser die Einhaltung überprüfen und bei Verstößen den Ofen stilllegen und die Behörde informieren.

Die Modernisierung bietet zudem die Chance, von fortschrittlicher Technik zu profitieren. Viele neue Holzfeuerstätten können mit elektronischen Steuerungssystemen kombiniert werden, die für eine optimale Verbrennung sorgen und über Smartphone oder Tablet bedient werden können.

RED / PI / Foto: HKI

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