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Baden mit den Nixen

Die Liegewiese Senzig soll als Erholungsort 
in öffentlicher Hand bleiben

Die Zukunft der Liegewiese am Nixenweg in Senzig bewegt die Gemüter. Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), eine Gesellschaft des Bundes, hat sie zur Versteigerung ausgeschrieben. Dagegen wehrt sich die Stadtverwaltung von Königs Wusterhausen. Sie ist sich bewusst, dass das Grundstück für die Einwohner des Ortes und andere Bürgerinnen und Bürger der Stadt ein wichtiger Naherholungsort ist.

Deshalb arbeitet sie weiter daran, das Grundstück als öffentliche Grünfläche mit dem Zweck Liegewiese/Spielplatz zu erhalten. Dies ist nach aktuellem Erkenntnisstand jedoch schwierig, da es sich um einen aufklärungsbedürftigen Sachverhalt bezüglich der Zuordnung einzelner Flurstücke handelt. Der Grund dafür liegt in der Vergangenheit.

Wie das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald mitteilte, wurden in der Katasterkarte aus dem Jahr 1952 zwei Flurstücke mit einer gleichen Nummer aufgeführt. Es handelte sich zum einen um eine öffentliche Verkehrsfläche, die zur Uferstraße gehörte, und zum anderen um die Liegewiese. Vermutlich wurde dadurch der Gemeinde Senzig im Jahr 1992 nicht wie beabsichtigt die Liegewiese, sondern die öffentliche Verkehrsfläche mit gleicher Flurstücknummer zugeordnet. Im Rahmen von Sammelzuordnungsverfahren wurde das Flurstück der Liegewiese danach der bundeseigenen BVVG zugeteilt. Die BVVG fragte jedoch vor der Eigentumseintragung im Grundbuch im Jahr 2001 nochmals beim Amt Unteres Dahmeland an. Das Amt Unteres Dahmeland stimmte diesem Ersuchen jedoch zu. Die BVVG wurde damit Eigentümerin der Liegewiese.

Dieser Umstand wurde im Jahr 2006 durch die Erstellung der „Konzeption zur Entwicklung der Badestellen in den Ortsteilen“ bekannt. Die Stadt Königs Wusterhausen bekundete daraufhin mehrfach bei der BVVG das Kaufinteresse für die Liegewiese, jedoch ergebnislos.

In dieser Woche fand ein Gespräch zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der BVVG statt. Es führte leider nicht dazu, dass dem Anliegen der Stadt zugestimmt wurde, die Zuordnungsbescheide und Grundbucheintragungen zu korrigieren und die Liegewiese in das Eigentum der Stadt zu übertragen. Die BVVG sieht sich als rechtmäßige Eigentümerin. Die Stadt lässt die Bestandskraft der Zuordnung aber nun rechtlich prüfen. Trotz dieser offenen Fragestellung hält die BVVG an dem aktuellen Ausschreibungsverfahren fest. Auch ein Schreiben an das Bundesfinanzministerium in dieser Angelegenheit führte nicht zu einem Stopp der Auktion.

Die Kaufpreisvorstellungen der BVVG weichen im Übrigen erheblich von bisherigen Verkehrswertermittlungen der Stadt Königs Wusterhausen ab. Kaufinteresse wurde dennoch wieder bekundet. Dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der am vergangenen Montag tagte, wurde deshalb eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Bürgermeister ermächtigen soll, am Bieterverfahren teilzunehmen. Das Ergebnis lag zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vor. Der KaWe-Kurier wird in der kommenden Woche dazu berichten. Die aktuelle planungsrechtliche Situation ordnet das Areal im Übrigen dem Außenbereich zu. Die Planungshoheit liegt bei der Kommune. So wird nun geprüft, die öffentliche Nutzung schnellstmöglich über einen Bebauungsplan zu sichern.

RED / PI Stadt KW

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