Erkundungskonzept für betroffenes Gebiet
in Zeuthen liegt vor
Im Grundwasser von Zeuthen sind im letzten Jahr Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt worden. Sie stammen aus Altlasten des VEB NARVA Leuchtenbau. Eine Gefährdung des Zeuthener Sees schließen die Behörden aus, aber es gilt für Teile des Ortes ein Verbot zur Nutzung des Grundwassers. Nun liegt dem Umweltamt des Landkreises ein Konzept zur Detailerkundung der LCKW-Verschmutzungen vor. Vorausgegangen sind zahlreiche Abstimmungstermine zwischen dem Grundstückeigentümer des ehemaligen DDR-Betriebes als Ursprung der Grundwasserbelastung, einem Gutachterbüro, der unteren Wasserbehörde und der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde. Gemäß des Bodenschutzrechts ist der Grundstückseigentümer zur Detailerkundung und Sanierung einer Altlast verpflichtet.
Die weitere Untersuchung hat zur Aufgabe, sowohl den Eintragsort zu prüfen als auch die Grundwasserbelastung in ihrer Ausbreitung und ihren Konzentrationen in hinreichendem Maße zu erfassen. Bislang ist eine 1,2 Kilometer lange LCKW-Fahne im Grundwasser festgestellt worden. Ziel ist es, eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorzunehmen und wenn nötig Maßnahmen zur Sanierung aus den gewonnenen Erkenntnissen abzuleiten. Es sind zum einen Bodenluftuntersuchungen vorgesehen. Zum anderen wird es Nachforschungen mittels des sogenannten „Direct-Push“-Verfahrens geben. Hierbei wird aus einem Fahrzeug ein Metallgestänge hydraulisch in den Untergrund gedrückt, in dessen Spitzenbereich sich eine Messeinrichtung zur Erfassung von LCKW-Belastungen befindet. Darüber hinaus ist es möglich, mit dem „Direct-Push“-Verfahren direkt Grundwasserproben aus dem Grundwasserleiter zu gewinnen. Außerdem können mit den „Direct-Push“-Sondierungen relativ exakte Aussagen über den Schichtenaufbau im Untergrund gewonnen werden. Dies ist für die weitere bodenschutzrechtliche Bearbeitung von großer Bedeutung.
Die bisherigen Erkenntnisse machen es möglich, die Untersuchungen im öffentlichen Straßenraum durchzuführen, so dass aus jetziger Sicht keine privaten Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen. Sollte sich im Einzelfall dennoch die Notwendigkeit ergeben, wird sich die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde rechtzeitig an den Grundstückseigentümer wenden. Das Umweltamt wird die Bevölkerung weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.
red/PI Landkreis Dahme-Spreewald