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Mittwoch, November 29, 2023
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Benimm-Regeln zu Tisch

Empfehlungen für Gäste vor einem Gaststättenbesuch in der Coronazeit

Die Öffnung und der Besuch von Gaststätten während der Corona-Pandemie wird durch eine sogenannte Rechtsverodnung geregelt. Jedes Bundeland hat dabei seine eigenen Bestimmungen erlassen. Grunsätzlich gibt es aber bundesweit zwei gemeinsame Nenner: Es muss für Gäste ein Mindestabstand von 1,5 Metern und eine Kontaktbeschränkung aufrecht erhalten werden. Das Land Brandenburg hat im Einzelnen folgende für Gäste relevante Festlegungen getroffen:

• Maximal 2 Haushalte an einem Tisch, sofern Abstand von 1,5 Meter zwischen den beiden Haushalten eingehalten werden kann.

• Keine Maskenpflicht für Mitarbeiter oder Gäste

• Keine Registrierungspflicht

• Keine Reservierungspflicht

• Öffnungszeiten zwischen 6 und 22 Uhr

Der Fachverband, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg (DEHOGA), rät aber in seinen konkreten Handlungempfehlungen dringend dazu, vor einem geplanten Gaststättenbesuch Kontakt mit dem Lokal per Telefon oder Internet aufzunehmen, um die gewünschte Zeit und die Anzahl der Gäste zu besprechen. Viele Gastronomen führen im Interesse der Gesundheit ihrer Gäste (und ihrer Mitarbeiter) Registrierungslisten und arbeiten mit Vorbestellungen. Falls die Hinterlegung der Kontaktdaten nicht bei der Reservierung erfolgt ist, sollen sich die Gäste in der Lokalität in eine entsprechende Liste eintragen. Der DEHOGA führt im Einzelnen auf, was Gäste vor einem Lokalbesuch wissen sollten:

• Das Abstandsgebot gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushaltes sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Weiteren Personen aus dem 2. Haushalt dürfen NICHT direkt an einem Tisch sitzen, es sei denn, die Tischgröße lässt dies zu.

• Alle Gäste werden gebeten, vorab zu reservieren (Empfehlung), um Kapazitätsgrenzen kontrollieren zu können und Überbuchungen zu verhindern Gästedaten aller Personen sollten erhoben werden (Empfehlung). Ankunftszeiten der Gäste sollten vereinbart sein, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern (z.B. im 4-Minuten-Takt)

• Beim Aufenthalt in der Gaststätte sollte der Gast folgende Hinweie beachten: Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen; Kommunizieren mit dem Personal mit dem Mindestabstand – sollte das nicht eingehalten werden können, Schutzmaske tragen; in Armbeuge husten/ niesen; häufiges gründliches Händewaschen

• möglichst bargeldlos bezahlen

Ganz neu auf der Website www.dehoga-corona.de steht nicht nur ein Formular zur Gästeregistrierung zum Ausdrucken bereit, sondern alternativ dazu auch ein ausfüllbares PDF, das die Gäste bereits zu Hause bequem am Rechner bearbeiten können.

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