Verschiebung der Abbuchungstermine Anfang April werden geänderte Bescheide verschickt
Die Gemeindeverwaltung Bestensee teilt mit, dass die Steuerbescheide 2022 für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer mit den geänderten Hebesätzen aufgehoben werden, unabhängig davon, ob gegen den Steuerbescheid ein Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen über die Wirksamkeit der Anhebung der Hebesätze in 2022 soll damit der Rechtsfrieden für alle Steuerschuldner gleichermaßen hergestellt werden.
Wegen der umfangreichen Bearbeitung der Bescheide werden deshalb zum 15. Februar 2023 auch keine Abbuchungen vorgenommen, heißt es in einer Erklärug aus dem Rathaus. Mitte Februar 2023 würden alle Steuerschuldner den Änderungsbescheid für 2022 / 2023 erhalten. Anfang April 2023 erhalten sie dann den geänderten Steuerbescheid für 2023 für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Abbuchungen mit den geänderten Steuerbeträgen für das I. und II. Quartal erfolgen zusammen am 15. Mai 2023. „Wir möchten alle Steuerschuldner bitten, dass sie dafür Sorge tragen, dass zum Abbuchungstermin die Kontendeckung gewährleistet ist“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Gemeindeverwaltung.
RED / PI Gemeinde Bestensee