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Freitag, Dezember 8, 2023
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Bestensee beschließt Corona Soforthilfe

Fördermittelanträge sind ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Bestensee verfügbar

Eine „Bestensee Corona Soforthilfe“ zur finanziellen Förderung von Gewerbetreibenden in der Corona-Krise wurde in der vergangenen Woche von den Abgeordneten der Bestenseer Gemeindevertretung beschlossen. Mit der Fördermittelrichtlinie können Corona-geschädigten Gewerbetreibenden und Unternehmen Zuschüsse gewährt werden. „Die Corona-Pandemie hat auch die lokale Wirtschaft schwer getroffen. Jahrelang haben die Gewerbetreibenden das öffentliche Leben in unserer Gemeinde unterstützt. Nun ist es an der Zeit, mit dieser Förderung einen Beitrag zu leisten, den Bestenseer Gewerbetreibenden zu helfen“, sagt Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf.

Ein Link zu den Antragsunterlagen wurde auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Bestensee (www.bestensee.de) zur Verfügung gestellt. Neben dem Antragsformular ist dort auch die Fördermittelrichtlinie zu finden. Der Gemeindekämmerer Heimo Ludwig erklärt: „Die erarbeitete Förderrichtlinie kann von kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten, Solo-Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe, wie zum Beispiel Künstler und Kulturschaffende, in Anspruch genommen werden. Das Fördermittelprogramm endet spätestens am 31. Mai 2020.“ Die ausgefüllten Fördermittelanträge können postalisch an Gemeinde Bestensee, Eichhornstraße 4-5, 15741 Bestensee oder per E-Mail an buergerbuero@bestensee.de gesendet werden.

RED/ PI Gemeinde Bestensee

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