Für die Wahl der ehrenamtlichen RichterInnen sind BeisitzerInnen aus der Bevölkerung nötig
Im Jahr 2023 müssen die ehrenamtlichen RichterInnen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (SchöffInnen) nach Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode neu gewählt werden. Darüber informiert der Landkreis Dahme-Spreewald in einer aktuellen Erklärung. Dazu tritt ein Ausschuss zusammen, der die SchöffInnen aus einer entsprechenden Vorschlagsliste wählt.
Dieser Wahlausschuss besteht aus dem/der RichterIn des zuständigen Amtsgerichtes, der/die zugleich den Vorsitz führt, einem/einer VerwaltungsbeamtIn sowie den Vertrauenspersonen als BeisitzerInnen. Für das Amtsgericht Königs Wusterhausen sind 7 Vertrauenspersonen und für das Amtsgericht Lübben (Spreewald) sind 5 Vertrauenspersonen zu benennen. Die Vertrauenspersonen werden aus den EinwohnerInnen des jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes gewählt. Interessierte BürgerInnen können sich dafür schriftlich bis zum 23. April 2023 bewerben. Dafür wenden sie sich an den Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) oder per E-Mail an Kreistag@dahme-spreewald.de. Per E-Mail oder unter den Rufnummern 03546/201202 und 03546/201204 können Bewewerbungsvordrucke angefordert werden.
Der Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen umfasst die amtsfreien Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Heidesee, Schönefeld, Schulzendorf und Zeuthen, die Städte Königs Wusterhausen, Mittenwalde und Wildau sowie alle Gemeinden und Städte des Amtes Schenkenländchen. Zum Amtsgerichtsbezirk Lübben gehören die amtsfreien Gemeinden Heideblick und Märkische Heide, die Städte Luckau und Lübben (Spreewald) sowie alle Gemeinden und Städte des Amtes Unterspreewald und des Amtes Lieberose/Oberspreewald. Zuständig für die Wahl ist der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald. Die KandidatInnen sind bis zum 31. Mai 2023 zu benennen und sollen in der Sitzung des Kreistages am 10. Mai 2023 gewählt werden. Der Ausschuss zur Wahl der SchöffInnen tritt dann in der Zeit vom 16. August bis 15. Oktober 2023 zusammen. Jede Person, die zum/zur SchöffIn gewählt werden kann, kann auch als Vertrauensperson tätig werden.
RED / PI LDS