Richtlinie zum EFRE-Bäderprogramm ist in Kraft getreten
Das Förderprogramm richtet sich an kommunale Träger von Hallenbädern im Land Brandenburg. Gefördert werden die Fachplanung und Baubegleitung, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der technischen Anlagen sowie die Sanierung von Schwimmbecken in Verbindung mit energieeffizienten Maßnahmen. Insgesamt stehen hierfür 43 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die maximale Förderquote beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Minister Freiberg: „Es ist eine gute Nachricht, dass dieses Förderprogramm nun an den Start geht. Hallenbäder sind enorm wichtig für das Sportland Brandenburg und wesentlicher Bestandteil des Schulschwimmens. Mit diesem Förderprogramm bringen wir unsere Hallenbäder energetisch auf den neuesten Stand und leisten einen bedeutenden Anteil an der Umsetzung des Brandenburger Klimaplans. Intakte Hallenbäder sind außerdem eine Voraussetzung, damit Brandenburger Kinder sicher schwimmen lernen können.“
Brandenburg ist mit seinen rund 750 km² Wasserfläche das wasserreichste Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland und somit ein Land des Wassersports. Die Brandenburger Schwimmbäder tragen im Rahmen des Schulschwimmens und der Angebote im vereinsgebundenen und auch vereinsungebundenen Schwimmen zu einem erheblichen Teil dazu bei, dass Brandenburger Kinder sicher schwimmen lernen. Gleichzeitig sind Schwimmangebote der Kommunen eine gesundheitsfördernde und gesunderhaltende Aktivität und für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger attraktiv.
PI MBJS / Foto: envato