Swen Ennullat hat nach Gerichtsbeschluss wieder seine Dienstgeschäfte aufgenommen / Fraktionenstreit geht weiter
Königs Wusterhausens Bürgermeister Swen Ennullat hat am Montag, 24. August, wieder seinen Dienst im Rathaus aufgenommen. Damit kehrte er noch vor Ablauf der von den Stadtverordneten mehrheitlich beschlossenen dreimonatigen Beurlaubung zurück an die Spitze der Verwaltung der Rundfunkstadt. Das Resümme nach gut einer Woche aber lautet – der Streit geht weiter, die Zeit scheint nicht dafür genutzt worden zu sein, Wege für einen neuen Umgang miteinader zu finden. Nun fokussieren sich die rechtlichen Scharmützel offenbar auf ein etwaiges Disziplinarverfahren gegen das Stadtoberhaupt.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hatte ebenfalls am 24. August festgestellt, dass sich das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit als materiell rechtswidrig“ erwiesen habe. Das Verbot sei auch unverhältnismäßig. „Ich freue mich, endlich wieder für unsere Stadt, für die Bürgerinnen und Bürger, tätig sein zu können“, sagt Swen Ennullat, der noch am selben Montag an einer Sitzung des Hauptausschusses teilnahm. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus zeigt, dass inhaltliche Differenzen und gegensätzliche Meinungen nichts Verwerfliches sind. Vielmehr gehören sie zur Demokratie.“
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 18. Juni 2020 einen Beschluss gefasst, nach dem der Bürgermeister sofort die Dienstgeschäfte für drei Monate ruhen lassen musste. Swen Ennullat war umgehend gegen diesen Beschluss rechtlich vorgegangen. Das Gericht erklärt nun, dass für die Beurlaubung „keine zwingenden dienstlichen Gründe“ vorliegen.
Grund für die Beurlaubung des Bürgermeisters waren lang anhaltende, schwer wiegende Differenzen zwischen der Mehrheit der Stadtverordneten und ihm. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus stellt vieles öffentlich klar“, erklären die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammung Laura Lazarus (CDU), Stefan Ludwig (Die Linke), Dirk Marx (fraktionslos) und Teresa Nordhaus (Bündnis 90/Grüne) – allesamt Befürworter der Beurlaubung des Stadtoberhaupts – in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Gericht habe zwar festgestellt, dass keine Gründe für die sofortige Vollziehung eines Dienstgeschäftsführungsverbotes vorliegen, es aber trotzdem erhebliche Eingriffe in die Rechte der SVV gegeben habe. „So ist unbestreitbar, dass der Bürgermeister Swen Ennullat durch sein Verkürzen der Tagesordnung der SVV rechtswidrig gehandelt hat. Auch hat er seine sogenannte Wohlverhaltenspflicht gegenüber der SVV verletzt, für einen Beamten ebenfalls rechtswidrig“, betonen die Abgeordneten. Da das Gericht darauf verwiesen habe, dass die Klärung der Rechtmäßigkeit des Handelns des Bürgermeisters über Disziplinarverfahren zu erfolgen habe, müsse die Stadtverordnetenversammlung nun die Beantragung eines solchen Verfahrens beim Landrat prüfen. „Durch Entscheidungen der Kommunalaufsicht zu einer Fülle von Beanstandungen des Bürgermeisters wird in kommender Zeit weitere Klarheit gewonnen werden“, erklären die vier Stadtverordneten.
Mittlerweile hat die Linken-Fraktion für die SVV vom 7. September tatsächlich einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister beim Landrat gestellt. „Dieser Antrag verwundert uns zutiefst“, reagiert darauf die den Bürgermeister unterstützende Fraktion der Freien Wähler Königs Wusterhausen (FWKW). „Das Gericht schließt aus, dass die SVV nun die Beantragung eines solchen Verfahrens beim Landrat prüfen lassen muss“, heißt es in der FWKW-Erklärung. „Denn um ein Disziplinarverfahren einleiten zu können, müssen erstens wichtige Gründe vorliegen und zweitens, die Einleitung muss ´unverzüglich´ erfolgen. Herr Loge hatte nun zehn Wochen Zeit und es ist nichts passiert.“ Welche Gründe nunmehr für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorliegen könnten, sei nach zehn wöchigem Zwangsurlaub nicht erkennbar. RED