So können die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 4. Juli beantragt werden
Neben der Stimmabgabe in den Wahllokalen besteht bei der Wahl zum/zur hauptamtlichen Bürgermeister/in von Königs Wusterhausen am Sonntag, 4. Juli 2021, selbstredend auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen dafür können bereits beantragt werden. Möchte oder kann ein Wahlberechtigter sein Wahlrecht nicht am Wahltag in seinem Wahllokal wahrnehmen, kann er einen Wahlschein beantragen. Dieser ermöglicht die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal am Wahltag. Außerdem ist der Wahlschein Voraussetzung für die Briefwahl.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis 2. Juli 2021, 12 Uhr, über das Internet möglich. Den entsprechenden Link gibt es auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen unter www.koenigs-wusterhausen.de in der Rubrik „Bürgermeisterwahl 2021“. Bei Selbstabholung im Wahlamt im Rathaus kann der Wahlschein zusätzlich bis 2. Juli 2021, 18 Uhr, beantragt werden. Auch mit der per Post zugesandten Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Als dritter Weg steht die E-Mail-Adresse buergerservice@stadt-kw.de zur Verfügung. Hier müssen der jeweilige Name, die Anschrift sowie das Geburtsdatum mitgeteilt werden. Außerdem müssen auch die Wählerverzeichnisnummer und die Nummer des jeweiligen Wahllokals angegeben werden. Diese Informationen sind auch auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Wahlberechtigten entscheiden bei der Antragstellung für die Briefwahlunterlagen auch, ob der Antrag ebenfalls für die etwaige Stichwahl am Sonntag, den 25.Juli 2021, gelten soll. Dies ist mit zu vermerken.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss den verschlossenen Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Haben sich die Wahlberechtigten für die Briefwahl zur Stichwahl entschieden, werden ihnen die Briefwahlunterlagen automatisch per Post zugestellt. Wählerinnen und Wähler, die bis zur Stichwahl am 25. Juli ihren 16. Geburtstag gefeiert haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen per Post.
Die Wahlbehörde bittet alle interessierten Wählerinnen und Wähler, möglichst frühzeitig die Briefwahlunterlagen zu beantragen und sich zusenden zu lassen. Eine Briefwahl vor Ort ist zwar möglich, sollte jedoch nur in dringenden Fällen genutzt werden. RED / PI Stadt KW