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Corona-Ferienzulage für Familien

Landkreis Dahme-Spreewald informiert zum Kinderfreizeitbonus 2021 
Anträge sind jetzt abrufbar

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bekommen Familien mit geringem Einkommen ab August 2021 eine Einmalzahlung von

100 Euro pro Kind. Der Kinderfreizeitbonus soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Angebote zur Freizeitgestaltung in den Ferien wahrzunehmen.

Den Bonus erhalten Kinder und Jugendliche, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und die im August 2021 Grundsicherung nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGBXII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag (KiZ) oder Wohngeld beziehen. Für die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus sind verschiedene Stellen zuständig, je nachdem, welche Leistungen eine Familie woher bezieht.

Für Familien, die nur Kinderzuschlag erhalten, wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse im August 2021 ausgezahlt.Bei gleichzeitigem Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II wird der Kinderfreizeitbonus ebenfalls automatisch von der Familienkasse ausgezahlt. Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beziehen, müssen für die Auszahlung einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.

Familien, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus, wenn sie im August 2021 eine der folgenden Leistungen erhalten: Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Auch hier muss kein Antrag gestellt werden. Der Kinderfreizeitbonus wird automatisch ausgezahlt, jedoch nicht von der Familienkasse, sondern von der jeweils zuständigen Stelle.

Das Antragsformular ist ab sofort auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) abrufbar. Dort gibt es weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus, insbesondere zu Voraussetzungen und Antragstellung. Für allgemeine Fragen zum Kinderfreizeitbonus steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Rufnummer 0800/4555543 zur Verfügung. Auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) hat auf seiner Internetseite unter https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/wohnen/wohn-und-mietrecht/wohngeld/ Informationen einschließlich des Antragsformulars eingestellt.

RED / PI LDS

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