Einrichtungen können bis zu 7500 Euro Bundeshilfe beantragen
Auch Tierheime und ähnliche Einrichtungen wie zum Beispiel Gnadenhöfe haben aufgrund der Corona-Pandemie mit zuvor nicht gekannten Herausforderungen zu kämpfen. Weil für das Tierwohl in den jeweiligen Einrichtungen aber natürlich trotzdem immer gesorgt werden musste, sind auch in Tierheimen und verwandten Orten mitunter Finanzierungsprobleme entstanden und Mindereinnahmen aufgelaufen.
Deshalb hat der Deutsche Bundestag für die Einrichtungen Zuschüsse im Gesamtumfang von fünf Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt. Darüber zeigt sich auch die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Sylvia Lehmann erfreut: „In jeder Region in Deutschland – auch in meinem Wahlkreis – gibt es Tierheime, die Unterstützung brauchen. Das habe ich gerade erst vor wenigen Wochen bei einem Vor-Ort-Besuch im Tierheim in Luckenwalde erfahren.“ Als Empfänger kommen Einrichtungen in Frage, die zwischen 1. April 2020 und 31. März 2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben zu verzeichnen hatten. Festgelegt ist die Förderung pro Einrichtung auf pauschal 7500 Euro.
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind bis 21. Mai über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) möglich. Um das Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, können die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen ausschließlich in elektronischer Form über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime eingereicht werden. „Damit auch die Tierheime in Dahme-Spreewald und in Teltow-Fläming auf jeden Fall schnellstmöglich von der Möglichkeit erfahren, haben wir sie bereits alle direkt angeschrieben und auf das Förderprogram hingewiesen“, berichtet Sylvia Lehmann. RED