Neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg bringt erste Lockerungen
Im Landkreis Dahme-Spreewald sind nunmehr auch Infektionsfälle mit den Corona-Mutationen nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um die britische und die südafrikanische Variante. Die Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Sämtliche Kontaktpersonen der positiv auf die Corona-Mutation Getesteten wurden bzw. werden unmittelbar auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hin getestet und die Proben auf das Vorhandensein der Mutation hin untersucht. Zudem werden positive Proben aus dem Landkreis Dahme-Spreewald stichprobenartig auf Mutationen überprüft. Mittlerweile gibt es in Deutschland neben der schon stärker verbreiteten britischen Variante B.1.1.7 in geringerem Maße auch die südafrikanische Variante B.1.3.5 und die brasilianische Variante P.1. „Auch wenn die reinen Infektionsfälle stagnieren, macht mich die steigende Zahl der Verstorbenen betroffen“, sagt Landrat Stephan Loge zur aktuellen Lage.
Die Brandenburger Landesregierung hat entschieden, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend bis zum 7. März zu verlängern. Das betrifft zum Beispiel die Schließungen der Gastronomie, von weiten Teilen des Einzelhandels sowie der Kultureinrichtungen. Es sind aber auch erste Lockerungen beschlossen. Seit vergangenem Montag findet der Schulunterricht in den Klassen 1 bis 6 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht statt. Den Wechselunterricht organisieren die Schulen. Ab 1. März können Friseurbetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ausgenommen sind hier die Tierhäuser.
RED / PI LDS