Corona-Schutz-Maßnahmen im Wahllokal

LDS hat zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Abläufe festgelegt

Am 26. September 2021 sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, ihre Stimme zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages abzugeben. Der Regelfall ist, dass sie ihre Stimme am Sonntag in ihrem Wahllokal abgeben.

Der Kreiswahlleiter Alexander Nagel hat hinsichtlich des Corona-­Schutzes die Abläufe in den Wahllokalen bei der Bundestagswahl am Sonntag mit den WahlleiterInnen im Wahlkreis 62 (Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I) ausführlich besprochen und die Hygienemaßnahmen erläutert. „Das aktuelle Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie macht beim Aufsuchen des Wahllokales auch besondere Vorsicht und Rücksichtnahme notwendig. Für die Wählerinnen und Wähler gilt es, Corona-Regeln zu beachten bzw. diese beim Wahlgang mit einzuplanen“, so Nagel.

Das heißt, der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, die üblichen Hygieneregeln sind zu beachten, im Wahllokal ist eine medizinische Maske zu tragen und die Wahlräume sind regelmäßig zu lüften. Wenn Wählende aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, muss diese Ausnahme gegenüber dem Wahlvorstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. In den Wahllokalen werden am Wahltag auch medizinische Masken ausgegeben.

In allen Wahllokalen werden Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Einzuhaltende Abstände werden markiert. Zum Einhalten des Mindestabstands kann die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Wahllokal aufhalten, reduziert werden. Die für die Stimmabgabe zu nutzenden Stifte und die Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert. Jede Wählerin/jeder Wähler kann aber ihren/seinen persönlichen Stift (möglichst Kugelschreiber) zur Stimmabgabe nutzen.

Wegen der Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Wählerinnen und Wähler werden daher gebeten, ihr Wahllokal rechtzeitig aufzusuchen. Die Stimmabgabe wird um 18 Uhr beendet. Unabhängig von der Zahl der dann noch vor dem Wahllokal Wartenden ist eine Verlängerung der Wahlzeit nicht möglich.

RED / PI LDS