Grundsteuer „verfassungswidrig“: Rechtsprofessor schlägt Grundbesitzern in mehreren Bundesländern Klage vor
Rund 36 Millionen Liegenschaften müssen von den Finanzämtern im Bund neu bewertet werden. Auch für Vermieter und Mieter wirkt sich die Grundsteuer aus. Experten empfehlen, gegen die Entscheidung vorsorglich Berufung einzulegen – was derzeit häufig vorkommt. Auch in unserer Stadt Königs Wusterhausen und in Dahme- Spreewald.
Bislang zahlen Hauseigentümer im Bund jährlich rund 220 Euro Grundsteuer. Auch in KW sind die Sätze für Wohngrundstücke ähnlich. Nach den neuen Berechnungen und den ersten Bescheiden, die in Haushalte der Stadt flattern, sollen es rund 901 Euro im Jahr sein. Das wäre das Vierfache. Zu beklagen ist die mangelnde Transparenz.
Der Mangel an Transparenz ist nur einer von vielen Gründen, warum die Steuerbehörden im ganzen Land 1,3 Millionen Einwände gegen die neue Entscheidung erhalten haben. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Florian Koebler, der Bundespräsident des Deutschen Steuerverbands (DSTG), sagte, es habe in seinem Büro fast einen „Tsunami der Meinungsverschiedenheiten“ gegeben. „Aktuell erhält jedes Finanzamt durchschnittlich 50 bis 70 Einsprüche pro Tag. Das ist eine unglaubliche Arbeitsbelastung für die Kollegen.“
Viele der Klagen werden wahrscheinlich vor dem Verfassungsgericht landen, das vor Jahrzehnten eine umfassende Grundsteuerrevision in Auftrag gegeben hat.
Kassenschwache Kommunen dürfen künftig eine Grundsteuer erheben, die sich aus dem Grundstückswert, einem Bodenrichtwert pro Quadratmeter und einem sogenannten Hebesatz zusammensetzt. In Königs Wusterhausen sind das 405 Prozent. Das entscheidet die Gemeinde, weshalb es große regionale Unterschiede gibt. Nach der uralten Bodenrichtpreisanpassung mussten die Kommunen die Umlagequoten neu festlegen. Aber die meisten Städte sind so knapp bei Kasse, dass die Grundsteuern in vielen ab 2025 stark steigen dürften. Königs Wusterhausen und die Nordgemeinden zählen nicht dazu. Klarer Auftrag an die Kommunalpolitik, es muss verhindert werden, dass Bürgerinnen und Bürger zur Veräußerung Ihres Eigentums und Mieter von Wohnungen zum Umzug genötigt werden.
Bitte prüfen Sie folgende Angabe in Ihren Bescheid:
Stimmt das Baujahr? Daraus ergeben sich Alter des Gebäudes und die Restnutzungsdauer.
Ist der Bodenrichtwert korrekt? Wenn nicht, könnte dies wahrscheinlich zu einem falschen Liegenschaftszinssatz bzw. zu einem falschen Bodenwert führen.
Stimmt die Grundstücksgröße? Wenn nicht, könnten der Umrechnungskoeffizient und der Bodenwert falsch sein.
Wenn Sie einen Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid aufgrund falscher Angaben einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich tun.
In Ihrem Widerspruch müssen Sie die falschen Angaben konkret benennen und begründen, warum diese falsch sind. Sie sollten auch alle relevanten Unterlagen beifügen, die Ihre Einwände stützen.
Michael Reimann, Wir für KW
