Das Land Brandenburg gewährt Zuschüsse für eine Familienferienreise
Auch im Jahr 2021 unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen. Bereits seit 1993 gibt es diese Zuschüsse für Familienferienreisen.
In der Königs Wusterhausener SHIA-Geschäftsstelle gibt es unter der Rufnummer 03375/294752 bzw. per Mail an post@shia-brandenburg.de dafür die Antragsformulare. Dort bekommt man ebenfalls Informationen zu den Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 8 Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familien, die ALG II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse auf Antrag ohne weitere Einkommensprüfung und müssen lediglich die Bescheide mit einreichen. Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist, dass der Antrag mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt gestellt wird. Auch Großeltern, die mit Familien oder Enkelkindern verreisen, erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen einen Zuschuss.
Familien können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen. Auch dort erhalten sie das Antragsformular: Landesamt für Soziales und Versorgung – Dezernat 53, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus.Unter der Rufnummer 0355/2893853 können Anfragen gestellt werden. Die Formulare sind auch im Internet auf der Internetseite www.lasv.brandenburg.de zu finden.
RED / PI Shia