
Voraussetzungen sind Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz und Urteilsvermögen Bewerbungen beim Landkreis
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit JugendschöffInnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Insbesondere für das Amtsgericht Lübben (Spreewald) werden im Landkreis LDS noch Personen gesucht, die als VertreterInnen des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald schlägt doppelt so viele KandidatInnen vor, wie an JugendschöffInnen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und ErsatzschöffInnen. Sie sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
SchöffInnen müssen sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. SchöffInnen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. SchöffInnen sind mit den BerufsrichterInnen gleichberechtigt.
Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide SchöffInnen kann niemand verurteilt werden. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die/den Angeklagte/n wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Gesucht werden BewerberInnen, die im Landkreis Dahme-Spreewald wohnen und am 1. Januar 2024 folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sowie deutsche Staatsangehörige sein. Darüber hinaus müssen sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Interessenten für das Amt können ihre Bewerbung noch bis zum 15. April 2023 an den Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) richten. Ein Formular für die Bewerbung kann von der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald
www.dahme-spreewald.de heruntergeladen werden. Kontakt ist über die Rufnummer 03546/201202 oder 03546201204 sowie per E-Mail an kreistag@dahme-spreewald.de möglich. RED / PI LDS