LDS-Bewohner mit gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung
können im Namen des Volkes Recht sprechen
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch BerufsrichterInnen – auch das Volk ist am Richtertisch durch ehrenamtliche Richterinnen und Richter vertreten.
Im Sommer 2023 endet die fünfjährige Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen RichterInnen des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Amtsperiode bis 2028 neue ehrenamtliche RichterInnen gesucht werden.
Die ehrenamtlichen RichterInnen wirken bei der Verhandlung und Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die BerufsrichterInnen mit. Juristische Kenntnisse sind für dieses Ehrenamt nicht erforderlich. Vielmehr sollen ihre Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der BerufsrichterInnen ergänzen. Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise von sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Voraussetzungen für die Berufung zum/zur ehrenamtlichen RichterIn sind die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz, die Vollendung des 25. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode sowie der Wohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald. Interessierte BürgerInnen können ihre Bewerbung bis zum 30. Novmeber 2022 an den Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) oder per E-Mail an Kreistag@dahme-spreewald.de schicken. Der Bewerbungsvordruck sowie eine Erklärung auf eine Stasi-Tätigkeit in der DDR sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kreistag“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar. Weitere Auskünfte gibt es unter den Rufnummern 03546/201202 oder 03546/201204. Aus den eingereichten Bewerbungen erstellt der Landkreis Dahme-Spreewald eine Vorschlagsliste, über die der Kreistag Dahme-Spreewald anschließend zu befinden hat. Die Berufung erfolgt durch einen beim jeweiligen Gericht tagenden Wahlausschuss.
RED / PI LDS