Werbung für Strom- und Gasverträge: Verbraucherzentrale warnt vor aktueller Masche
Die Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsvermittlern, die mit der Behauptung, KundInnen könnten von den Energiereisbremsen profitieren, teure Energielieferverträge anbieten. Tatsächlich gewinnen in solchen Fällen aber nur die Vermittlungsagenturen und die sie beauftragenden Energieversorger, während VerbraucherInnen unnötig viel zahlen. Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt die Masche und gibt Tipps, wie die Suche nach günstigen Anbietern tatsächlich gelingt.
„Profitieren Sie von der Strompreisbremse!“ Mit dieser wohlklingenden Versprechung gehen Vertragsvermittlungsfirmen aktuell in Brandenburg auf Kundenfang. Die Werbenden fragen – sofern sie diese nicht bereits kennen – nach den aktuell zu zahlenden Preisen für Strom und Gas. Sie stellen dann fest, dass die VerbraucherInnen nicht oder nur wenig von der Energiepreisbremse profitieren würden. Anschließend bieten sie ihnen Verträge mit Preisen weit oberhalb der Preisbremsen an. Ihr Argument: Nur so hätten die Angesprochenen auch etwas von der Energiepreisbremse, weil der Staat einen Teil der Kosten übernehme. „Im Ergebnis zahlen VerbraucherInnen aber unnötig viel mehr für die bezogene Energie. Die entsprechenden Unternehmen füllen sich die Taschen auf Kosten der VerbraucherInnen und der SteuerzahlerInnen“, sagt Rico Dulinski, Experte für Energierecht bei der VZB.
Überteuerte Verträge wieder loszuwerden, ist direkt nach Abschluss noch leicht: Dann können VerbraucherInnen in der Regel von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist der Vertragsschluss schon mehr als 14 Tage her, hängen die Möglichkeiten für eine Beendigung von den vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten ab – es sei denn, eine Preiserhöhung flattert ins Haus. „Ändert der Energielieferant die Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen während der Vertragslaufzeit, können VerbraucherIinnen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen“, sagt Dulinski.
Rico Dulinski rät in jedem Fall dazu, angebotene Preise zunächst zu vergleichen. Vergleichsportale geben einen guten ersten Anhaltspunkt. Aber auch ein zusätzlicher Blick auf die Preisliste des Grundversorgers lohnt sich – so merkt man schnell, ob man für seine Energie zu viel bezahlt. Für individuelle Fragen können VerbraucherInnen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de.
RED / PI VZB