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Es bleibt unruhig in der Wildauer Stadtpolitik

Einstellung des Korruptions-Verfahrens gegen Bürgermeisterin Angela Homuth 
bringt Abwahlverfahren in die Diskussion

Die Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen Wildaus Bürgermeisterin Angela Homuth durch die Oberstaatsanwaltschaft Brandenburg, über die in der letzten Augustwoche ihre Verteidigerin Dr. Heide Sandkuhl informierte, sorgt in der Stadt für weitere politische Folgen.

Für die Bürgerinitiative Demokratie & Transparenz in Wildau (BiW) ist die Verfahrenseinstellung durch den Generalstaatsanwalt gegen eine Zahlung von 5500 Euro durch die Bürgermeisterin „nicht nachvollziehbar, zumal die bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin angesiedelte Gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption Anfang des Jahres bereits Anklage erhoben hatte“. Weitere Kritiker reden von „Freikauf“ und „Freispruch zweiter Klasse“. Dagegen erklärt Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl zu den gezahlten 5500 Euro zugunsten der Staatskasse: „Ein Schuldeingeständnis ist damit jedoch nicht verbunden, die Unschuldsvermutung wird dadurch nicht widerlegt. Frau Homuth geht es ausschließlich darum, die Beendigung des Verfahrens zu beschleunigen, um sich nicht auch weiterhin öffentlichen Diskreditierungen auszusetzen, sondern sich mit all ihrer Kraft für die Interessen der Stadt Wildau einzusetzen.“

Das klang im Januuar 2021, als die in Brandenburg für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin nach einjähriger Ermittlungsarbeit Anklage gegen Angela Homuth wegen des hinreichenden Verdachts der Bestechlichkeit erhob, noch ganz anders. Damals erklärte die Bürgermeisterin von Wildau: „Ich scheue eine öffentliche Hauptverhandlung nicht. Ich bin unschuldig. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Auch die SPD-Fraktion in der SVV Wildau sprang ihr damals bei: „Wir begrüßen, dass Angela Homuth sich der öffentlichen Verhandlung stellt. Das macht die Abläufe transparent nachvollziehbar.“

Diese Transparenz sieht die Bürgerinitiative nun allerdings erst recht nicht mehr gegeben. Weiter verweist sie auf „sonstige umfangreiche Kollateralschäden, die Frau Homuth für ihre eigene strafrechtliche Verteidigung anscheinend billigend in Kauf genommen hat. „Politik und Bürgerschaft sind tief gespalten. Wichtige Entwicklungsprojekte liegen seit Jahren auf Eis.“

Aus diesem Grund hat die Bürgerinitiative angekündigt, ein Bürgerbegehren zur Abwahl der Bürgermeisterin Angela Homuth auf den Weg bringen zu wollen. Auf einer öffentlichen Versammlung des Ortsverbandes der Linken haben diese als erste Partei ihre Zustimmung dafür signalisiert. Für ein solches Verfahren, das nach den Herbstferien im Oktober beginnen könnte, müssten zunächst binnen vier Wochen rund 2500 Unterstützer-Unterschriften von Wildauer Wahlberechtigten (25 Prozent) gesammelt werden. Das ist die Voraussetzung, dass danach ein Bürgerentscheid zur Abwahl der Bürgermeisterin folgen kann – siehe Paragraph 81 des Brandenburgischen ­Kommunalwahlgesetzes.

TM

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