Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr jetzt beantragen
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald weist auf eine rechtzeitige Antragstellung der Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr 2021/2022 hin. Anträge zur Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG) sowie des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sollten bereits jetzt gestellt werden.
Wenn Sie eine Ausbildung zum/ zur ErzieherInnen anstreben oder bereits absolvieren, informieren wir Sie gern über die Neuregelungen. Zum 1.8.2020 wurde das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geändert, so dass sich die Förderung der Erzieherausbildung über das AFBG attraktiver gestaltet. Zu beachten ist jedoch, dass eine Förderung über das AFBG nur in Frage kommt, sofern die erforderliche Fortbildungsdichte (Verhältnis von Unterrichts- und Praktikumswochen) erfüllt ist.
Die Vorteile der Förderung durch das AFBG sind u. a. eine Eltern-unabhängige Förderung, der Anspruch ist im AFBG höher als im BAföG sowie Unterhaltszahlungen werden als Vollzuschuss gewährt (bisher als Zuschuss und Darlehen).
Nachteile sind u. a., dass das AFBG im letzten Ausbildungsjahr bis zu dem Monat gezahlt wird, in dem der letzte Unterricht stattfindet, Prüfungsvorbereitungsphasen können nur über ein Darlehen gefördert werden und es gibt keine GEZ-Befreiung im AFBG.
Auch für SchülerInnen die bisher BAföG-Leistungen bezogen haben, kann die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG vorteilhafter sein. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft, um die für den Auszubildenden günstigere Variante anzustreben. Auf Grund dieser Doppelprüfungen durch das Amt für Ausbildungsförderung kann es zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen.
Bei Fragen zur Antragsstellung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
PM LDS / Foto: pixabay