
Bürgerverein Leben in Zeuthen: Die für Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf gefundenen lärmmindernden Regelungen von 2012 haben Bestand
Kurz vor Eröffnung des BER gab es noch einmal einige Kontakte zwischen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Gemeinde Zeuthen. Der Grund waren vereinzelte Veröffentlichungen in den Medien mit Bezug auf vermeintliche Flugexperten, die Zweifel an dem aktuell gültigen, in der Fluglärmkommission beschlossenen und durch die DFS sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sorgfältig auf Sicherheit geprüften Routen streuten. Dafür hatte sich seinerzeit auch der Bürgerverein Leben in Zeuthen (BLiZ) eingesetzt.
„Heute können wir bestätigen, dass die lärmmindernden Regelungen zur Routenbelegung für Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen Bestand haben“, so Dirk Schulz, der gemeinsam mit Bürgermeister Sven Herzberger Zeuthen in der Fluglärmkommission (FLK) vertritt. „Betrachtet man die unrühmliche Geschichte des BER, so ist es erfreulich, dass die DFS sich hier als verlässlicher Partner zeigt. Hier geht es nicht um ein St. Florian Prinzip und auch nicht um Lärmminderung auf Kosten der Sicherheit, sondern um die unter den gegebenen Umständen geringsten Lärmauswirkungen für eine der kinderreichsten Regionen Brandenburgs.“
Die Route mit dem 15 Grad Knick quer über Schulzendorf, Eichwalde-Süd und Zeuthen war einst Anlass für die Gründung des Zeuthener Bürgervereins. Zeuthen durfte seit dem Beschluss der Realisierung des BER vor 22 Jahren davon ausgehen, nicht überflogen zu werden. „Von den damaligen Betreibern wurde dies aktiv und wider besseres Wissen kommuniziert“, sagt Dirk Schulz. „So war vor 10 Jahren der Schrecken groß, als die Route mit einem 15 Grad Knick über Zeuthen kurz vor dem ersten Eröffnungstermin bekannt wurde. Viele Bürger unserer Gemeinden fühlten sich zu Recht betrogen.“
Dass es heute keinen Schutzzonen gegen Fluglärm in Zeuthen gibt, ist letztlich einem Routensystem zu verdanken, das grundsätzlich bis heute Bestand hat. Obwohl die DFS und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf Empfehlung der FLK zwei Alternativrouten entwickelt haben, konnte die 15 Grad Route jedoch nicht ganz aus den Plänen gestrichen werden. So erfüllen zum Beispiel einige Luftfahrzeuge nicht die erforderlichen Steigraten und es soll somit die Ausnahme bleiben, dass die Route genutzt wird. Der Verein erklärt, dass diese Ausnahmen aktuell insbesondere in einem AIC-Dokument – dem „Aeronautical Information Circular“ – geregelt seien. Dieses ist eine verbindliche Verfahrensanweisung für alle Airlines, Piloten und Lotsen. Wie laut es also wird, hängt auch von der Prozessdisziplin aller Beteiligten ab. Der Verein verweist auf die Aussage von Prof. Scheuerle, damals Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und heutiger Vorstandsvorsitzender der DFS: „Das ist wie eine Polizeikontrolle – eine rote Ampel zu überfahren, bleibt auch nicht ungestraft.“ Der Verein betont, die Auswertung der Flugspuren der ersten Tage bei Starts Richtung Osten zeige, dass sich bisher alle an die Regeln gehalten haben.
RED / PI Bürgerverein Leben in Zeuthen