Tierkrankheit in Treptow-Köpenick nachgewiesen Beobachtungsgebiete von Eichwalde bis Heidesee
Dahme-Spreewalds Veterinäramt hat zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände des Landkreises eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Damit sind ein kleiner Sperrbezirk und ein sich daran anschließendes Beobachtungsgebiet im nördlichen Kreisgebiet amtlich festgelegt. Dort gelten verschärfte Vorgaben für Geflügelhalter.
Der „Sperrbezirk“ im Landkreis Dahme-Spreewald umfasst im Wesentlichen die im Norden an der Landkreisgrenze zu Berlin liegenden Gemeinden Zeuthen und Eichwalde. Dort sind 29 Kleinsthaltungen mit insgesamt rund 330 Tieren betroffen. Das „Beobachtungsgebiet“ betrifft Teile der Gemeinden Heidesee, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen.
Nötig geworden ist die Einrichtung der weiteren Restriktionszonen durch einen Ausbruch der Geflügelpest im angrenzenden Berlin. In einer Kleinstgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick (Ortsteil Alt-Schmöckwitz) ist ein H5N8-Verdachtsfall durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um den Ausbruchsbestand sind nun ein Sperrbezirk in einem Drei-Kilomter-Radius und ein Beobachtungsgebiet in einem Zehn-Kilometer-Radius eingerichtet worden. Innerhalb beider Zonen ist das Geflügel aufzustallen. Die Bestände sind bei der Veterinärbehörde zu registrieren, sofern noch nicht geschehen.
Geflügel darf ohne Ausnahmegenehmigung nicht aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden. Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektion, das Tragen von Schutzkleidung und weiteres sind strikt einzuhalten. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden in den nächsten Tagen ausgeschildert. Weiterführende Informationen für Kleinbetriebe wie Hobbyhalter sind der Allgemeinverfügung selbst und einem Merkblatt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Homepage des Landkreises zu entnehmen. Das Veterinäramt wird verstärkt die Aufstallungspflicht kontrollieren und Verstöße gegen die geltenden Auflagen streng ahnden.
Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es bisher drei vom nationalen Referenzlabor am FLI bestätigte Fälle von Geflügelpest. Zuerst war eine Saatgans im Lübbener Stadtteil Steinkirchen Ende des Vorjahres tot aufgefunden worden. Tote und kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, sollten zur Feststellung der Seuchenausbreitung im Wildvogelbereich und zur Reduktion des Infektionsdruckes der Untersuchung und Entsorgung zugeführt werden. Da Dahme-Spreewald zu den geflügelreichsten Landkreisen in Brandenburg gehört, appelliert die Veterinärbehörde an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu intensivieren. Eine Aufstallung des Geflügels wird aufgrund der aktuellen Lage auch außerhalb der Restriktionsgebiete empfohlen.
RED / PI LDS