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Dienstag, März 19, 2024
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Geld für die Jüngsten

 Über 160 Millionen Euro für Brandenburger Kitas

Im Rahmen des neuen Kitagesetzes der Bundesregierung, das in der letzten Woche verabschiedet wurde, werden voraussichtlich bis 2022 rund 163 Millionen Euro nach Brandenburg fließen.
Der Gesetzentwurf nennt 10 Handlungsfelder, in denen die Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig Empfänger von Transferleistungen (Wohngeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschläge zum Kindergeld) keine Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung mehr entrichten müssen. „Das ist ein guter Gesetzentwurf!“, erklärt die Brandenburgische Jugendministerin Britta Ernst dazu. „Ich begrüße es, dass der Bund die Länder, Landkreise und Gemeinden dabei unterstützt, die Kindertagesbetreuung – gerade im Hinblick auf die frühkindliche Bildung – weiter zu entwickeln.“ Die für das Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Gelder würden helfen, die noch bestehenden Herausforderungen in der frühen Bildung zu meistern. Mit den Mitteln, die das Land Brandenburg auf den verschiedenen Ebenen beisteuern wird, könnten schnell spürbare Effekte erreicht werden.
RED/ PI Landesregierung

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