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Geschlossen!

MBS schließt zwei weitere Filialen im Landkreis Dahme-Spreewald
– sind wirtschaftliche Zwänge tatsächlich der Grund?

Bereits das dritte Jahr in Folge werden in unserem Landkreis Filialen der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) geschlossen. 2017 fiel zunächst die SB-Filiale in Prieros weg. Vergangenes Jahr traf es Märkisch-Buchholz und Teupitz. In diesem Jahr sind nun Schönwalde und Senzig an der Reihe.

Die Begründung seitens des MBS-Vorstandes lautet stets: Die Filialen sind nicht rentabel. Als Kunde denkt man sich: So sind halt die Zeiten. Rentabel muss es schon sein. Niemand kann von der Sparkasse verlangen, planmäßig Verluste in Kauf zu nehmen. Andere Banken haben sich doch auch schon längst „vom Acker gemacht“.

Der MBS-Vorstand erklärt weiterhin, dass das Online-Banking immer stärker genutzt wird. Für Härtefälle gibt es aus purer Barmherzigkeit dann noch einmal in der Woche für 15 bis 30 Minuten den Besuch des Sparkassenbusses im Dorf.

Kommen wir zu den Fakten, die sonst eher unerwähnt bleiben; sowohl seitens des Vorstandes als auch seitens der verantwortlichen Politik, denn die spielt auch eine Rolle. Es ist nur nicht ganz klar, welche.

1. Mittelbrandenburgische Sparkasse – Wer oder was bist du eigentlich?

Die MBS ist im Gegensatz zu den Geschäftsbanken, wie der Deutsche Bank oder der Commerzbank, eine Anstalt des öffentlichen Rechts und befindet sich in Trägerschaft der Landkreise Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald sowie der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Sie ist somit eine Anstalt, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Öffentliche Aufgaben sind Tätigkeitsbereiche, die im Interesse der Allgemeinheit oder des Gemeinwohls erfüllt werden.

Diese Aufgabe wird durch das brandenburgische Sparkassengesetz (BbgSpkG) definiert.

Unter §2 (Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag) heißt es da: „Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen […]. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand […]. Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrages.“

2. Filialsituation der MBS im Vergleich

Bis 2016 betrieb die MBS in unserem Landkreis 28 Filialen, inklusive 4 SB-Filialen. Durch die eingangs erwähnten Schließungen verringerte sich der Bestand innerhalb von 3 Jahren auf 23. Mehr als jede sechste Filiale ging verloren. Alle geschlossenen Filialen haben eine Gemeinsamkeit: Sie waren vor Ort alternativlos da es dort keine anderen Banken oder Geldautomaten gibt.

Anders sieht es im städtischen Umfeld aus. Insbesondere in Potsdam tummeln sich nahezu alle bekannten und weniger bekannten Banken auf einem flächenmäßig relativ kleinen Gebiet, darunter allein 18 MBS-Filialen bzw. SB-Filialen, von denen nicht eine einzige geschlossen werden soll.

Während künftig auf knapp 100 km² nur noch eine Filiale der MBS in unserem Landkreis existiert, sind es in Potsdam auf der gleichen Fläche annähernd zehn.

3. Die Ertragslage der MBS

Den Jahresberichten der MBS zufolge lagen ihre Vorsteuergewinne in den letzten fünf Jahren zwischen 153 Millionen (2018) und 174 Millionen Euro (2017).

Zum Vergleich: Die gesamten jährlichen Verwaltungsaufwendungen (Löhne/Gehälter/Sozialabgaben, Mieten/Pachten usw.) bewegen sich im Mittel bei 154 Millionen Euro. Das heißt, man könnte von diesen Gewinnen eigentlich noch eine zweite MBS betreiben, ohne wirklich Verluste zu machen.

4. Was passiert mit den Gewinnen?

Von den 811 Millionen Euro Vorsteuer-Gewinnen der letzten fünf Jahre flossen ca. 264 Millionen an den Fiskus. Damit verblieben nach Steuerabzug ca. 548 Millionen Euro. Davon wurden ca. 413 Millionen Euro unter der Position „Fond für allgemeine Bankrisiken“ verbucht.

Eine genauere Erklärung dieser Position findet sich z.B. unter www.wirtschaftslexikon24.com: „Den Kreditinstituten ist es nach § 340g HGB erlaubt, in diesem Posten Beträge zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken einzustellen. Diese Formulierung wird nicht weiter präzisiert, so dass die Kreditinstitute (theoretisch) unbegrenzt Rücklagen bilden können, ohne dass dies an einen bestimmten Wertberichtigungssachverhalt gebunden sein muss. Ökonomisch gesehen kann die Einstellung von Kapital in den Fonds eher als Gewinnverwendung interpretiert werden. Dieser Aspekt wird auch in den Bestimmungen über die Eigenmittel berücksichtigt, denn der Fonds für allgemeine Bankrisiken wird in voller Höhe als haftendes Eigenkapital (Kernkapital) anerkannt.“

Die MBS hat somit drei Viertel ihrer Gewinne der letzten fünf Jahre darauf verwendet, ihr Kernkapital in einem Ausmaß zu erhöhen, das prozentual (50,2 %) deutlich höher liegt, als der Anstieg der Bilanzsumme (29,9%).

Welche Zielstellung wird damit verfolgt? Die Vermutung liegt zumindest nah, dass hier ein weiteres Wachstum z.B. eine Bankübernahme vorbereitet wird.

Am Ende verbleibt ein sogenannter Bilanzgewinn der in den letzten fünf Jahren relativ stabil zwischen ca. 26,7 und 26,9 Millionen Euro lag und eher wie eine feste Zielmarke erscheint.

Hiervon wurden schlussendlich 13 Millionen Euro an den Zweckverband der MBS ausgeschüttet, also an alle Träger der MBS. Der unserem Landkreis zustehende Anteil beträgt ca. 15% (1,95 Millionen Euro) nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag also 1,64 Millionen Euro. Dieser Betrag entspricht ungefähr 0,5% des Jahreshaushalts unseres Landkreises. Besser als nichts, danke liebe MBS!

5. Wieviel kostet eine ländliche Sparkassenfiliale

Mangels konkreter Zahlen kann man sich hier nur mit einer Schätzung behelfen. Schlüsselt man den Verwaltungsaufwand der MBS in Personalkosten und andere Verwaltungsaufwendungen auf, so ergibt sich ein Verhältnis von 60% zu 40%.

Ausgehend von einer Besetzung mit zwei Mitarbeiter/innen kommt man jährlich auf ca. 90.000 Euro Personalkosten und gemäß vorgenannter Aufschlüsselung auf ca. 60.000 Euro andere Verwaltungsaufwendungen. In Summe liegen also die direkten Filialkosten (nicht SB-Filiale) höchstwahrscheinlich bei ca. 150.000 Euro. Die Kosten einer SB-Filiale dürften kaum die Hälfte der vorgenannten Kosten betragen.

Um die Ungenauigkeit einer Schätzung nicht zum Kern einer weiteren Diskussion zu machen wird der Wert um 20% erhöht, wir gehen also zur Sicherheit von ca. 180.000 Euro aus.

6. Ist das wirklich wirtschaftlich notwendig?

Selbst unter der Annahme, dass es im Zuge der Filialschließungen auch zu einem entsprechenden Personalabbau kommt, belaufen sich die jährlichen Einsparungen im Ergebnis der Schließungen (4 Filialen + 1 SB-Filiale) auf ca. 810.000 Euro. Real dürfte es aufgrund einer nicht vollständigen Personalreduzierung eher weniger sein.

Setzen wir nun diese 810.000 Euro ins Verhältnis zu dem durchschnittlichen Vorsteuer-Gewinn der letzten 5 Jahre von 162 Millionen Euro (1/5 von 811 Millionen Euro), so ergibt sich eine Gewinnsteigerung von sagenhaften 0,5 %!

Das ist ein derart geringer Anteil, dass er als Argument kaum zu überzeugen vermag, insbesondere hinsichtlich des in §2 Abs.3 BbgSpkG (siehe Punkt 1) definierten „öffentlichen Auftrages“ der Sparkassen. Nur stellt sich dann die Frage: Warum passiert es trotzdem?

7. Und was hat die Politik nun damit zu tun?

Wie eingangs erwähnt, befindet sich die MBS in Trägerschaft mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte. Diese Träger bestellen gemäß §6 BbgSpkG die Mitglieder des Verwaltungsrates, die zu 2/3 aus ihren Vertretern und zu 1/3 aus Beschäftigten der Sparkasse besteht. Diese Zusammensetzung soll gemäß §9 Abs.2 des BbgSpkG Gewähr dafür bieten, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises Berücksichtigung finden.

Unter §8 BbgSpkG werden die Aufgaben des Verwaltungsrates festgelegt. Absatz 1 lautet: „Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung.“

Und unter Absatz 3, Punkt 5 findet sich folgende wichtige Passage: „Der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen Beschlüsse des Vorstandes über […] die Eröffnung und Schließung von Zweigstellen […]“.

Der amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der MBS ist der Landrat unseres Landkreises Dahme-Spreewald Stephan Loge, der sich – nach unserer Kenntnis – für einen Erhalt der Filialen eingesetzt hat. Dies scheint jedoch eine Mehrheit im Verwaltungsrat anders zu sehen. Ähnlich muss es bereits anderen Oberbürgermeistern und Landräten ergangen sein, denn allein in diesem Jahr wurden noch weitere fünf Filialen der MBS im ländlichen Raum geschlossen: Plaue, Görzke, Tremmen, Paulinenaue und Paaren im Glien.

Man fragt sich, was die Mehrheit der Befürworter dieser Schließungen zu ihrer Entscheidung bewogen haben mag, scheinbar unterliegen sie einem grobem Missverständnis dahingehend, welche Aufgaben bei einer Anstalt öffentlichen Rechts prioritär sind.

Liebe Leser, in den kommenden Wochen werden wir an verschiedenen Orten Petitionslisten auslegen. Im Inhalt fordern diese den Verwaltungsrat der MBS auf, dem unserer Meinung nach unverhältnismäßigen und unnötigen „Spar-Treiben“ des Vorstandes ein Ende zu bereiten und diesen zu verpflichten, zumindest eine dauerhafte Mindestversorgung (Geldautomaten, Kontoauszüge, Briefkasten für Überweisungsträger) sicher zu stellen.

Wir bitten Sie, unser Anliegen und damit auch die Bedürfnisse vieler ländlicher Gemeinden unserer Region mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Vielen Dank sagen:

Christian Dorst (Senziger Einwohner), Günter Hörandel (Ortsvorsteher Senzig), Förderverein Netzwerk Senzig e.V., Roland Gefreiter (Bürgermeister Schönwalde), Udo Geiseler (Ortsvorsteher Plaue), Dirk Schierhorn (Bürgermeister Teupitz), Arne Breder (Bürgermeister Paulinenaue), Bianca Luban (Kreistagsabgeordnete LDS), Thomas Irmer (Kreistagsabgeordneter LDS), Michael Reimann (Kreistagsabgeordneter LDS), Ludwig Scheetz (MdL, Kreistagsabgeordneter LDS)

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ist gekürzt ­widergegeben. Die vollständige Fassung finden Sie hier: >> Artikel_Sparkasse <<

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