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Freitag, Dezember 8, 2023
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Grundsicherung für ukrainische Flüchtlinge

Anträge können beim Jobcenter Dahme-Spreewald gestellt werden

Das Jobcenter Dahme-Spreewald informiert darüber, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die im Landkreis Dahme-Spreewald Zuflucht gefunden haben, voraussichtlich ab 1. Juni 2022 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 vom hiesigen Jobcenter erhalten können.

Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben und im Ausländerzentralregister erfasst wurden. Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten insbesondere Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Eltern eingereist sind, sowie Personen, die 67 Jahre und älter sind. Diese Personen müssen sich an das Sozialamt des Landkreises wenden.

Damit der Übergang von den Asylbewerberleistungen zum Jobcenter für die Betroffenen möglichst reibungslos erfolgt, richtet das Jobcenter Dahme-Spreewald für aus der Ukraine geflüchtete Menschen einen zusätzlichen Sprechtag für die Ausgabe der erforderlichen Antragsunterlagen am heutigen Mittwoch, 11. Mai, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr in der Geschäftsstelle Max-Werner-Straße 5 in Königs Wusterhausen ein. Für die Antragsausgabe muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorgelegt werden.

Natürlich besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, Antragsunterlagen über das Online Angebot des Jobcenters auf www.jobcenter-digital.de sowie www.jc-lds.de herunterzuladen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen die Angebote jedoch nicht auf Ukrainisch zur Verfügung.

RED/ PI Jobcenter LDS

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