Einzelhandel schließt / Einige Ausnahmen sind verfügt / Gottesdienste sind unter Auflagen möglich
Ab heute gilt im gesamten Land der von der Bundesregierung und den Ländern beschlossene sogenannte harte Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Zum Redaktionsschluß dieser Ausgabe am Montag-Nachmittag gab es noch keine offizielle neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Die Landesregierung informierte aber bereits am Sonntag unter Vorbehalt die vorgesehenen Maßnahmen.
Danach werden die bestehenden Beschränkungen wie zum Beispiel die Schließung von Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind, vorerst bis 10. Januar 2021 gelten. Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr werden ab 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten. Die Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Schule hieß es bis Montag-Nachmittag, dass die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ausgesetzt ist. Es findet demnach weiterhin Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Im Rahmen des Möglichen werden Digitalunterricht angeboten bzw. Aufgaben erteilt. In der Woche vom 4. bis 10. Januar 2021 erfolgt ausschließlich Distanzunterricht – außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet. Die Kitas bleiben geöffnet. Eltern, die es ermöglichen können, sollten ihre Kinder jedoch zu Hause betreuen. Home-Office soll großzügig ermöglicht werden.
Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Dringend wird appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern und eine sogenannte „Schutzwoche“ einzulegen. Zu Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot über die 5er Begrenzung hinaus. Der Verkauf von Pyrotechnik wird untersagt. Von Feuerwerken wird dringend abgeraten.
RED