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Dienstag, November 28, 2023
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Hilfe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nötig

Arbeitsagentur Cottbus stockt ihren Bereich
zur Bearbeitung von Kurzarbeitergeld massiv auf

Die Cottbuser Agentur für Arbeit hat seit Anfang letzter Woche verstärkt Anfragen von Unternehmen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu bearbeiten. „Es gibt noch keine Zahlen, wieviele Menschen bereits in den jeweiligen Regionen betroffen sind“, sagt Sprecherin Anja Schilde gegenüber dem KaWe-Kurier.

Aber bundesweit sind in der vergangenen Woche rund 76700 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen, bei denen Betriebe nach eigenen Angaben die Kurzarbeit infolge der Ausbreitung des Corona Virus begründen. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Ende 2019 zeigten bei konjunktureller Schwächephase rund 1000 Betriebe wöchentlich Kurzarbeit an. Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus. Unabhängig vom aktuellen Haushaltsansatz für Kurzarbeitergeld stehen in der Rücklage der Bundesanstalt aktuell rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Wir tun alles Mögliche, um den von der Regierung zugesagten erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen rückwirkend zum 1. März sicher zu stellen“, sagt Anja Schilde von der Cottbuser Arbeitsagentur. Der gesamte Arbeitgeberservice der Agentur wird zur Zeit auf die Thematik Kurzarbeit konzentriert. „Wir stocken den Bereich auch massiv mit Personal auf, wobei die entsprechenden Kollegen auch ein wenig Einarbeitszeit brauchen“, so die Sprecherin. Zu den bereits bekannten Telefonnummern wurde für den Agenturbereich Cottbus, zu dem auch LDS gehört, eine zusätzliche Hotline geschaltet. Sie ist unter der Rufnummer 0355/6192000 zu erreichen.

Generell gilt, dass betroffene Unternehmen die online zu findenden „Anträge auf Arbeitsausfälle“ ausfüllen und mit der Betriebsnummer einreichen müssen. Außerdem muss die von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die sogenannte Einverständniserklärung – mit vorgelegt werden. „Und es müssen die wirtschaftlichen Gründe für den Antrag genannt sein, allein das Stichwort Corona reicht nicht“, erklärt die Agentursprecherin. Unternehmer aus LDS können ihre Anträge schriftlich direkt an die LDS-Agentur in Königs Wusterhausen senden oder in den dortigen Hausbriefkasten einwerfen. Dieser wird täglich geleert. In der Regel beträgt das Kurzarbeitergeld, das direkt an die Unternehmen geht, 60 Prozent des Nettoeinkommens von kinderlosen Arbeitnehmern und 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern. Es muss zunächst von den Arbeitgebern vorfinanziert werden.

Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern haben sich bei einem Spitzentreffen der Kammern und Verbände mit Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach in der Staatskanzlei zur schwierigen Lage der Unternehmen in einem Runden Tisch ausgetauscht und unbürokratische Hilfestellungen zur Unternehmenssicherung verabredet. „Wir müssen Brandenburgs Wirtschaft und die Arbeitsplätze schützen. Die Krise trifft kleine und mittlere Unternehmen jetzt besonders hart“, sagt Peter Kopf, Präsident der Industrie- und Handelskammer Cottbus. „Wohlwissend um die schwierige gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage, die gut durchdachte Entscheidungen erfordert, braucht es ein entschiedeneres Auftreten und eine klare Kommunikation in Richtung Unternehmerschaft. Die Liquidität der Unternehmen und ein schneller, unbürokratischer Zugang zum angekündigten Rettungsschirm des Landes müssen unverzüglich sichergestellt werden. Ein zusätzlicher Landesnotfallfonds mit bis zu 25000 Euro pro Betrieb für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Gründer würde neben dem Bundesnotfallfonds weitere Sicherheit schaffen. Die Unternehmen brauchen jetzt Zuschüsse, mit denen sie ihre laufenden Kosten decken können.“

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den neuen Regelungen finden Arbeitgeber auch auf den Internetseiten der BA: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit und auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Cottbus. In allen Regionen Deutschlands werden aktuell Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit telefonisch beraten unter 0800/4555520. TM

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