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Hohe Fördermittel, Pflichtberatung, CO₂-Preis

Verbraucherzentrale: Darauf müssen Eigenheimbesitzer im Jahr 2021 achten

Bis zu 50 Prozent Fördermittel für den Einsatz von erneuerbaren Energien, der neue CO2-Preis sowie eine Beratungspflicht beim Hauskauf oder bei Sanierungsmaßnahmen: Die Verbraucherzentrale Brandenburg verrät, was neue und alte Eigenheimbesitzer in diesem Jahr beachten müssen.

Verbraucher können 2021 bei der Sanierung weiterhin von hohen Zuschüssen für die Investition in klimafreundliche Heiztechniken profitieren. „Besonders der Umstieg von Öl auf erneuerbare Energien wird durch die Bundesregierung mit einer Förderung von bis 50 Prozent der Kosten unterstützt. Wer keine Ölheizung hat, bekommt bei vollständiger Umstellung auf erneuerbare Energie immerhin bis zu 35 Prozent“ erläutert ­Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eigenheimbesitzer sollten beachten, dass sie Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, in der Regel außer Betrieb nehmen müssen. Zusätzlich dürfen ab 2026 neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden.

Bei der Sanierung oder dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses besteht bereits seit dem 1. November 2020 die Pflicht, eine kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Das schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. „Wer ein Haus kauft, muss das Gespräch nach dem Erhalt des Energieausweises vereinbaren“, so der Verbraucherschützer. „Nimmt man eine Sanierung vor, steht das Beratungsgespräch an, wenn Berechnungen zur Energie­bilanzierung angestellt werden.“ Unternehmen, die ein Angebot für eine Sanierung abgeben, sind dazu verpflichtet, bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinzuweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet im Rahmen ihres Energieprojektes eine solche kostenlose und unabhängige Beratung an. „Interessenten können bequem per Telefon einen Termin vereinbaren und erhalten dann coronakonform eine telefonische Rückrufberatung“, so Jahn. Im Anschluss an das Gespräch wird bei Bedarf eine schriftliche Bestätigung ausgestellt, die als Nachweis über die erfolgte Beratung dient.

Beim Heizölkauf müssen 
Verbraucher mit Aufschlägen rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Grund dafür ist die neue Bepreisung von CO2-Emissionen, die seit dem 1. Januar 2021 greift. „Ziel ist, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen“, erklärt Jahn. Wie hoch die Aufschläge ausfallen werden, hängt von den einzelnen Anbietern ab. Sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der CO2-Bepreisung an ihre Kunden weitergeben. Weitere aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de. RED / PI Verbraucherzentrale Brandenburg

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