Holz für den Eigenbedarf

Wildauer Stadtverwaltung informiert über das erlaubte Sammeln im Wald

Die Wildauer Stadtverwaltung informiert darüber, dass Holz zum Eigenbedarf für den heimischen Kamin im Wald gesammelt werden darf. Momentan würden in den städtischen Waldbereichen – auch wegen der letzten Sturmereignisse – viele Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Waldpflege durchgeführt. Dabei werden unter anderem abgebrochene Kronenbereiche von beauftragten Firmen geschreddert und dieses Material als Biomasse in den Wald verblasen. Das dickere Stammholz wird aufgearbeitet, in Meterstücke geschnitten, aufgestapelt und geordnet im Wald belassen.

Dieses Stammholz darf in den städtischen Wäldern, so erklärt das Wildauer Rathaus, in geringen Mengen und ausschließlich zum Eigenbedarf gesammelt werden. Dies gilt auch für am Boden liegende Äste und Rinde. Das Sammeln von diesem sogenannten Leseholz ist frei.

Für die Entnahme gelten folgende Regeln: Der Wald darf nicht motorisiert befahren werden. Das Holz darf ausschließlich getragen oder zum Beispiel mit Handkarren und Ähnlichem aus dem Wald geholt werden. Immer ist so vorzugehen, dass keine weiteren Gefährdungen oder Schäden dadurch hervorgerufen werden.

Bei Rückfragen, Anregungen und Hinweisen können sich Interessierte an Silke Joksch vom Bereich Umwelt- und Naturschutz der Bauverwaltung im Wildauer Rathaus unter der Rufnummer 03375/ 505417 oder per Mail an s.joksch@wildau.de wenden.

RED/ PI Stadtverwaltung Wildau