IHKs und DEHOGA: Erneute Schließung der gesamten Branche ist unverhältnismäßig und unnötig
Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e. V. lehnen die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Beschlüsse zur erneuten Schließung im Hotel- und Gaststättengewerbe im November entschieden ab. Unmittelbar von der erneuten Schließung betroffen sind in Brandenburg 5.472 Betriebe mit insgesamt 44.154 Beschäftigten.
Die Unternehmen der Branche haben in den vergangenen Monaten umfassende Hygiene- und Abstandsregelungen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Sie haben mit außerordentlichen und mit Mehrkosten verbundenen Maßnahmen unter Beweis gestellt, dass Infektionsherde im laufenden Geschäftsbetrieb verhindert werden können. Gerade diese Branchen mit einem hohen Standard an Hygienevorschriften dürfen nicht derartig stigmatisiert werden, ohne dass ein wissenschaftlicher Nachweis für Treiber der Pandemie vorliegt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade diese Unternehmen ein zweites Mal durch eine flächendeckende Schließung in Mitleidenschaft gezogen werden sollen. Ein Zusammenhang zwischen der Branche und der aktuell expansiven Entwicklung der Infektionszahlen lässt sich aus unserer Sicht nicht herstellen“, sagt Olaf Schöpe, Präsident des DeHoGa Brandenburg e. V.
„Schon jetzt ist klar, dass der erneute Lockdown für viele Unternehmen dieser Branche nicht mehr zu verkraften ist. Die aktuelle Konjunkturumfrage der Kammern hat gezeigt, dass insbesondere kleinere familiengeführte Gastwirtschaften ihren Betrieb in naher Zukunft einstellen werden, weil die Lage für sie nicht mehr tragbar ist“, sagt IHK-Präsident Peter Kopf für die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg. „Die avisierten finanziellen Unterstützungsleistungen des Bundes in Form des angekündigten Notfallpaketes und der Überbrückungshilfe III sind daher überlebensnotwendig – zumal nicht klar ist, unter welchen Voraussetzungen die Branche nach dem November wieder in den laufenden Geschäftsbetrieb und das bevorstehende Weihnachtsgeschäft einsteigen kann.“ Die IHK Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam sowie der Dehoga fordern deshalb den 100-prozentigen Ausgleich des Umsatzausfalls. Es seien zudem konkrete Aussagen notwendig, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Für die krisengeschüttelte Branche erwarten beide wirtschaftlichen Interessenvertretungen eine Fristverlängerung der aktuell reduzierten Mehrwertsteuersätze für Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus. RED