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Königs Wusterhausen
Montag, Dezember 11, 2023
Stellenangebote der KOCH AG Zeesen

Im Ehrenamt für Recht und Gesetz

LDS sucht geeignete BewerberInnen für die Wahl der JugendschöffInnen
für die Amtsgerichte Königs Wusterhausen und Lübben

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit JugendschöffInnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch im Landkreis Dahme-Spreewald werden Personen gesucht, die am Amtsgericht Königs Wusterhausen und am Amtsgericht Lübben (Spreewald) als VertreterIn des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald schlägt doppelt so viele KandidatInnen vor, wie an JugendschöffInnen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und ErsatzschöffInnen. Gesucht werden BewerberInnen, die im Landkreis Dahme-Spreewald wohnen und am 1. Januar 2024 folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt, sie sind Deutsche Staatsangehörige gemäß § 31ff Gerichtverfassungsgesetz, sie beherrschen die deutsche Sprache ausreichend.

SchöffInnen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. SchöffInnen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines/einer SchöffIn verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

SchöffInnen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. SchöffInnen sind mit den BerufsrichterInnen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide SchöffInnen kann niemand verurteilt werden. SchöffInnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Ihnen wird Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die SchöffInnen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung bis zum 31. März dieses Jahres an den Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen,Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald), richten. Ein Antragsformular kann von der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald www.dahme-spreewald.de heruntergeladen werden. Das Amt ist telefonisch unter den Rufnummern 03546/201202 oder 03546/2011204 sowie per E-Mail an kreistag(at)dahme-spreewald.de zu erreichen.

RED / PI LDS

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