Klinikum Dahme-Spreewald unterstützt Impfstrategie, vergibt aber keine Termine
Viele Regelungen zum Verhalten während der Pandemie werden durch Verordnungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene festgelegt. Das gilt auch für das Impfen. Entsprechend der Impfverordnung werden gegenwärtig ausschließlich berechtigte Personen entsprechend höchster und hoher Priorität geimpft.
In diesem Zusammnehang teilt das Klinikum Dahme-Spreewald mit, dass es vom Landkreis Dahme-Spreewald um Unterstützung bei der Umsetzung der Impfstrategie gebeten wurde. In den beiden Krankenhäusern in Lübben und Königs Wusterhausen würden aber ausschließlich jene Personen geimpft, die vom Landkreis entsprechend der Priorisierungsstufen der Coronavirus-Impfverodnung des Bundes als Berechtigte direkt informiert und eingeladen worden sind, informiert die Klinikleitung. Von persönlichen Nachfragen zur Terminvergabe beim Klinikum und der Kreisverwaltung sei daher ausdrücklich abzusehen. „Das Klinikum Dahme-Spreewald kann keine Fragen beantworten und keine Termine vereinbaren, denn es ist kein Impfzentrum. Die Organisation der Impfung erfolgt durch den Landkreis“, erklärt Michael Kabiersch, Geschäftsführer des Klinikums.
Wichtig zu wissen ist, dass in den Impfzentren des Landes Brandenburg nur Personen geimpft werden, die eine Einladung erhalten haben, ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis über Vorerkrankungen oder ihr Alter mit einem Ausweis nachweisen können und im Vorfeld einen Impftermin vereinbart haben. Wer älter als 80 Jahre ist, erhält eine persönliche Impfeinladung per Post. Impfzentren gibt es in Schönefeld, Luckenwalde, Cottbus und weiteren Orten. Auch dort wird nur mit erfolgter Terminvereinbarung geimpft. Weitere Informationen über Impfzentren, Anmeldung und Terminvergabe sind im Internet zu finden auf https://brandenburg-impft.de.
Wer eine Einladung in ein Impfzentrum erhalten hat, kann die online-Plattform der Kassenärztlichen Vereinigung www.impfterminservice.de für eine Terminanmeldung nutzen. Auf der Internetseite „Brandenburg impft“ heißt es: „Da anfangs nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, werden Corona-Schutzimpfungen zunächst an priorisierten Personengruppen durchgeführt, um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Grundlage für diese Impf-Priorisierung sind in Deutschland die COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sowie die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Nach diesen Vorgaben wird die Impfstrategie COVID19 auch im Land Brandenburg umgesetzt.“
Im April starten auch die Hausarztpraxen mit der Impfung. Mit Beginn der Impfungen in den Hausarztpraxen wird es voraussichtlich etwas einfacher, jedoch wird den Praxen auch nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung stehen. Die Informationen zur Impfung finden sich allgemein auf: https://brandenburg-impft.de Auch auf der Hotline des Gesundheitsamtes Dahme-Spreewald gibt es unter unter der Rufnummer 03375/262146 (Mo–So von 8–16 Uhr) Auskunft. Impfberechtigte vereinbaren ihre KV-Termine auf www.impfterminservice.de. RED / PI Klinikum Dahme-Spreewald