Landkreis erteilt Ausnahmegenehmigung/Keine Gruppenbildung/Sport-
und Schwimmhallen bleiben zu
Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald hat unter Beachtung der Landesregelungen für alle Sportvereine im Landkreis eine Ausnahmegenehmigung erlassen, um die schrittweise Wiederöffnung von Sportanlagen für den individuellen Sportbetrieb zu ermöglichen. „Mit diesen Lockerungen tragen wir dem verständlichen Interesse vieler Einwohner unseres Landkreises Rechnung, die mit dem Sporttreiben zur eigenen Gesunderhaltung und Erholung beitragen“, sagt Landrat Stephan Loge. „Sporttreiben fördert das Immunsystem und ist wichtig für die Psyche – gerade auch wegen der derzeitigen pandemiebedingten Beschränkungen. Ich habe großes Vertrauen in unsere Sportvereine, dass sie die dabei notwendigen Abstands- und Hygieneregeln und die übrigen auferlegten Bedingungen einhalten.“
Die Verfügung legt im Einzelnen fest: Der Zutritt in alle private und öffentliche Sportanlagen ist gestattet. Dort ist das kontaktlose Sporttreiben, also der Individualsport allein oder zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Auch das Kranen und Slippen von Wassersportfahrzeugen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist erlaubt. Diese Ausnahmegenehmigungen werden unter folgenden Bedingungen erteilt: Zusammenkünfte mehrerer Personen auf den öffentlichen und privaten Sportanlagen sind nicht gestattet. Die Nutzer der Sportanlage sind nachweislich über die Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu belehren. Die Abstands- und Hygieneregelungen sind einzuhalten und vom Betreiber der Sportanlage durchzusetzen. Die private und öffentliche Sportanlage befindet sich im Freien. Sanitäranlagen und Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Die Benutzung einer Toilette ist gestattet, wenn fließendes Wasser, ein Handwaschbecken, Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Der Sportbetrieb in geschlossen Räumlichkeiten wie in Schwimmbädern, Fitnesscentern, Tanzstudios, Thermen, Wellnesscentern und ähnlichen Einrichtungen bleibt weiterhin untersagt. RED/F: pixabay