Alle minderjährigen Kinder haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Brandenburg ist in Kraft getreten. Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben nach dem neuen Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen nun alle minderjährigen Kinder alleinerziehender Eltern bis zum 18. Lebensjahr. Die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
Anträge dafür werden in den Verwaltungsstellen des Jugendamtes Dahme-Spreewald entgegen genommen: in 15907 Lübben, Beethovenweg 14 sowie · in 15711 Königs Wusterhausen, Schulweg 1 b und in 15711 Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 (Zimmer 510 und 512). Die Anträge können persönlich oder an der Bürgerinformation abgegeben werden, können aber auch per Post an das Jugendamt gesendet werden. Da mit einer erhöhten Antragsflut zu rechnen ist, kann es anfangs zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Die Bewilligung erfolgt jedoch ab dem Monat des Einganges im Jugendamt.
Anträge für Unterhaltsvorschussleistungen sind ebenso auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald www.dahme-spreewald.de sowie in den Verwaltungsstandorten der Kreisverwaltung erhältlich. Der Antrag ist in Papierform, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit den geforderten Unterlagen an die Unterhaltsvorschussstellen im LDS zu leiten. RED