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Montag, Dezember 11, 2023
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Intelligent heizen

Handwerksarbeiten steuerlich absetzen – die neue Förderung macht´s möglich

Am 19. September ist bundesweiter „Tag des Handwerks“. Wie wichtig von einem Fachbetrieb ausgeführte Arbeiten sind, wird bei der energetischen Gebäudesanierung besonders deutlich. Die Wärmeerzeugung in Gebäuden verursacht neben Verkehr und Industrie die meisten CO2-Emissionen in Deutschland. Die Bundesregierung schafft daher stets neue Anreize für die energetische Sanierung, zuletzt mit einer seit Januar 2020 geltenden Steuerermäßigung für Investitionen in die Heizungsanlage. Was bei der steuerlichen Förderung außerdem zu beachten ist, darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info.

Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Die neue Fördermöglichkeit für die energetische Gebäudesanierung ist für die Dauer von zehn Jahren angelegt, endet also Ende 2029. Zusätzlich zu den Steuererstattungen profitieren Hauseigentümer auch von den sinkenden Heizkosten, die mit den Modernisierungen einhergehen. So amortisieren sich die Investitionen innerhalb weniger Jahre. Um den Bestand an Heizungen zu erneuern, fördert die Bundesregierung insbesondere die Anschaffung moderner Anlagen und die Nutzung regenerativer Energie. Umgekehrt soll das Heizen mit Gas und Öl über die Einführung einer CO2-Steuer stufenweise teurer werden.

Zunächst gilt es zu entscheiden, ob zur energetischen Sanierung einer selbst genutzten Immobilie eine KfW- oder BAFA-Förderung genutzt werden soll oder die steuerliche Förderung. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit den öffentlichen Förderungen ist nicht möglich.  Allerdings ist die Steuerermäßigung eine gute Lösung für diejenigen Hausbesitzer, die ihre KfW- oder BAFA-Förderung nicht oder nicht fristgerecht beantragt haben – auf diese Weise muss niemand auf eine Förderung verzichten. Um die Kosten der Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen zu können, muss ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführen und das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein.

Abzugsfähig sind seit Inkrafttreten des Gesetzes auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage sowie der Einbau digitaler Systeme, wie sie beispielsweise in Smart Homes zum Einsatz kommen. Auch die Wärmedämmung an Wänden, Decken und Dächern, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Beratungsleistungen werden steuerlich begünstigt. Auch hier gilt es, Fachbetriebe einzubeziehen, die für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen sorgen. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Interessierte auf dem Serviceportal 
www.intelligent-heizen.info.

RED/ PI Kompaktmedien

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