Jetzt auch online möglich

Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig einreichen

Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.

Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung zu stellen, damit die BAB ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt werden kann. Das geht jetzt auch online.

Auszubildende erhalten die BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, dann können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gezahlt. Dieser kann rund um die Uhr unter www.arbeitsagentur.de/meine-eservices online gestellt werden. Das spart Zeit und Portokosten. Und man erhält bereits beim Ausfüllen wichtige Informationen über erforderliche Angaben und einzureichende Unterlagen.

PM Agentur für Arbeit Cottbus

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

*

Willkommen auf kw-kurier.de!

Um Ihnen ein angenehmes Online-Erlebnis zu ermöglichen, setzen wir auf unserer Webseite Cookies ein. Durch das Weitersurfen auf kw-kurier.de erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Detaillierte Informationen und wie Sie der Verwendung von Cookies jederzeit widersprechen können, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen „Cookies, Webanalyse-Dienste und Social Media“.