Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig einreichen
Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.
Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung zu stellen, damit die BAB ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt werden kann. Das geht jetzt auch online.
Auszubildende erhalten die BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, dann können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gezahlt. Dieser kann rund um die Uhr unter www.arbeitsagentur.de/meine-eservices online gestellt werden. Das spart Zeit und Portokosten. Und man erhält bereits beim Ausfüllen wichtige Informationen über erforderliche Angaben und einzureichende Unterlagen.
PM Agentur für Arbeit Cottbus