Seit dem 1. Juni besteht Anspruch auf Leistungen für Lebensunterhalt, Sprachförderung und Weiterbildung / Webinar für Arbeitgeber
Für Ukraine-Flüchtlinge ist ab sofort die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 möglich. Das teilt das Jobcenter LDS mit.
Ab dem 1.Juni kann das Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) mit den Geschäftsstellen in Königs Wusterhausen, Lübben und Luckau die geflüchteten Menschen aus der Ukraine nach Antragstellung betreuen. Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
„Die letzten Wochen waren eine große Herausforderung, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz aller Hürden sehr gut gemeistert haben“, sagt Volker Basche, Geschäftsführer Jobcenter LDS. „Wir sind nun startklar für den Übergang der Ukraine-Flüchtlinge vom Sozialamt des Landkreises zu uns ins Jobcenter.“ Es bestehe ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung. Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine erhalten weiterhin Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten wie zum Beispiel Sprachkurse, Integrationskurse sowie Weiterbildungen. Das Jobcenter unterstützt ebenfalls bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen. Fragen dazu beanworten auch die Hotline des Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen unter der Rufnummer 03375/279700 sowie in Lübben und Luckau unter der Rufnummer 03546/228100. Weiter informationen auf www.jobcenter-digital.de.
Am morgigen Donnerstag, 2. Juni, veranstaltet die Handwerkskammer Cottbus online ab 15 Uhr ein Webinar zum Thema „ Wie stelle ich ukrainische Geflüchtete ein?“ Neben der privaten Sicherheit sind viele der vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen auch auf der Suche nach einem beruflichen Neuanfang. Um dafür einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, haben sich die zuständigen Brandenburger Behörden zu den notwendigen Verfahren abgestimmt. Das Webinar informiert darüber, welche Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitgebern bei der Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter bestehen. Eine Anmeldung ist auf www.hwk-cottbus.de/ukraine möglich.
RED / PI Jobcenter LDS / PI HWK Cottbus