Kahnfahrten im Spreewald

Abstandsregeln erlauben maximal 12 Gäste
pro Kahn

Die Kahnfährleute des Spreewaldes dürfen wieder regulär Fahrten für Gäste anbieten. „Die Wiederbelebung des Tourismus ist für die Regionen ein wichtiger Meilenstein und ist uns allen eine Herzensangelegenheit“, sagen die Landräte der Spreewaldkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße in einer gemeinsamen Erklärung.

Es wird betont, dass auch dabei auf die Hygiene und Abstandsregeln strikt zu achten ist. Der zweiseitige Maßnahmenkatalog für Kahnfahrten kann über den Tourismusverband Spreewald e. V. bezogen werden und steht auf den Internetseiten der Kreisverwaltungen zum Download bereit. Demnach gilt beispielsweise: Sicherheitsabstände auf dem Kahn müssen weiter gewährleistet werden. Dies wird erreicht, indem zwischen den Familien/Paaren/Einzelpersonen jeweils eine Bank unbesetzt bleibt. Bei einer unter normalen Bedingungen möglichen Auslastung von 26 Personen entsteht somit eine Auslastung von maximal 12 Gästen pro Kahn. Unter anderem sind auch Desinfektionsmittel zur Säuberung der Hände, der Bänke und Tische an Bord mitzuführen und Berührungspunkte nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

„Wenn ein jeder, ob Gast oder Anbieter, trotz der Lockerungen weiterhin umsichtig agiert und sich an die Regeln hält, sind wir zuversichtlich und guter Dinge, dass eine weiterhin erfolgreiche Bekämpfung des Coronavirus und der Tourismus nebeneinander existieren können und einander nicht ausschließen“, erklären die Landräte. RED